Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte wurde 1964 gegründet.1 Das Institut galt offiziell als errichtet, als der Gründungsdirektor Helmut Coing den Ruf annahm.2 Diese Zeitrechnung ist Ausdruck des tradierten Harnack-Prinzips,3 zu dem sich die Max-Planck-Gesellschaft unverändert bekennt.4 Ein Institut wird nicht als solches, sondern für einen Gelehrten gegründet, der abseits universitärer Lehrbelastung seiner Forschung nachgeht und als Institutsdirektor diejenigen Mittel erhält und verwaltet, die er benötigt, um seine Projekte durchzuführen. Wird ein Direktor emeritiert, steht das von ihm 1 Die Institutsgründung und ihre (Vor-)Geschichte ist umfassend erforscht worden von Frank L. Schäfer: Visionen und Wissenschaftsmanagement. Die Gründung eines Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte. Zeitschrift für europäisches Privatrecht 17 (2009), 517-535, seinerzeit auf der Grundlage noch unsignierter Institutsbetreuungsakten im Archiv der Max-Planck-Gesellschaft Berlin-Dahlem (AMPG). Im Folgenden wird Schäfers Darstellung zugrunde gelegt; zentrale Dokumente werden nach den heutigen Fundstellen zitiert, ergänzt um Dokumente aus dem Institutsarchiv, die Schäfer nicht zugänglich waren.
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