Drucksache 18/7223 18. Wahlperiode 12.01.2016 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte-und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) A. Problem und Ziel Das System der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in der Bundesrepublik Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt: Verwertungsgesellschaften sorgen dafür, diejenigen Rechte und Vergütungsansprüche durchzusetzen, die von den Rechtsinhabern selbst mit vertretbarem Aufwand nicht realisiert werden könnten. Effiziente Verwertungsgesellschaften leisten auf Grundlage kollektiver Stärke also einen wichtigen Beitrag für das individuelle Werkschaffen der Kreativen, für die Verbreitung und Vermarktung der Leistungen der Kreativen durch Verwerter und nicht zuletzt auch für einen einfachen Zugang der Nutzer, wie etwa der Sendeunternehmen, zu den erforderlichen Rechten. Aktueller Reformbedarf besteht im Wesentlichen aus zwei Gründen: -Zum einen hat die Europäische Union den Rechtsrahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften mit der Richtlinie 2014/26/EU (VG-Richtlinie) harmonisiert: Diese Richtlinie ist bis zum 10. April 2016 umzusetzen. Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) als derzeit geltender deutscher Rechtsrahmen bedarf daher der Revision. -Zum anderen soll das Verfahren zur Ermittlung der Vergütung für Geräte und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet werden. B. Lösung Das UrhWahrnG wird durch ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) abgelöst, das sowohl die in Umsetzung der VG-Richtlinie erlassenen Bestimmungen als auch die Reformvorschriften hinsichtlich des Verfahrens zur Ermittlung der Geräte-und Speichermedienvergütung enthält. Das VGG übernimmt neben den Vorgaben der VG-Richtlinie auch die bewährten Regeln des deutschen Wahrnehmungsrechts, teils angepasst, soweit unionsrechtlich oder sonst geboten. Zugleich gestaltet das VGG das Verfahren zur Tarifauf-
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