Mit 4 Textabbfldungen.TStung durch Erh~ngen ohne Mitwirkung anderer Gewalt is~ ein verh~ltnism~l~ig seltenes Ereignis, jedenfalls nach der tt~ufigkeit, mit der es zu unserer Kenntnis gelangt. Dies mag daran liegen, da~ es nicht leieht ist und nur unter besonders giinstigen Umstgnden gelingen kann, einen Erwachsenen so zu iiberraschen, dal~ er ohne erhebliche Gegenwehr, die wiederum andersartige Einwirkungen yon seiten des Taters zu bedingen pflegt, erhangt werden kann. So kann reines Erh~ngen in erster Linie bei berauschten oder bewul~tlosen Personen oder aueh bei Kindern gelingen (Ziemke). Die Tatsache aber, dal~ Erh~tngen zu den h~tufigsten Arten des Selbstmordes gehSrt, verleitet leicht zu der Annahme, jeder aufgefundene Erhangte habe Selbstmord verfibt. Dies hat zur Folge, dal~ erfahrungsgem~tl~ Arzte und auch Polizeibeamte, welche die Leichen Erhgngter besichtigen, geneigt sind Selbstmord anzunehmen, solange sie nieht ganz grobe Spuren fremder Gewalteinwirkung entdecken. Die Gefahr mangelhafter Sorgfalt liegt wohl nirgends so nahe wie bei der Besiehtigung Erh~tngter, datum auch die Gefahr, da~ eine strafbare ttandlung unentdeckt bleiben kann. Die in der Literatur beschriebenen F~Llle, in denen eine T5tung durch Erh~tngen aufgedeekt werden konnte, betreffen daher meist solche, in denen das Vorhandensein grSberer Spuren an der Leiche oder sonst am Tatort leieht die Mitwirkung fremder Gewalt dartun konnte, tt~tufig handelte es sieh um Erwfirgen mit nachfolgendem Erh~ngen (Laves, F. Reuter, Schrader, Weimann). In anderen F~tllen deutete die Unordnung am Tatort auf die Anwesenheit driLLer Personen oder es wurden Schleifspuren zum Aufh~ngeort bin gefunden (Kipper), oder die Leiche hing in un-mSglicher oder hSchst ungew6hnlicher Stellung, z.B. halbsitzend mi~ zahlreichen Nebenverletzungen (Kipper), mit Strangwerkzeugen yon auff~lliger Beschaffenheit oder yon ungew6hn]ichem Verlauf, an einem lZiemen h~ngend, der vorn quer fiber den Mund verlief (Rooks), an einem sichtlich yon fremder Hand hoehgezogenen Strick (Popp, Klauer), an einer Leine, die gerissen und wieder geknotet war (Berka), eine eigenartige Knotung aufwies (Szarbe) oder dutch das Vorliegen eines bestimm*en Berufsknotens auf die Mitwirkung einer fremden Person hindeutete (B. Mueller), einmal mi~ Handschuhen an den tIgnden und dem Haus-30*