ZusammenfassungSeit 2009 ist die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Ab 2020 verbietet sie den deutschen Bundesländern „grundsätzlich“ die Kreditaufnahme. Daneben bleibt es den Gliedstaaten vielfach überlassen, wie sie das neue Fiskalregime ausgestalten. Dieser Beitrag untersucht deshalb erstmals alle 41 Reformen, die zwischen 2008 und 2020 auf subnationaler Ebene verabschiedet wurden, um die Schuldenbremse in Landesrecht zu überführen. Dabei variierte einerseits der Zeitpunkt, den die Gliedstaaten in der Übergangszeit bis 2020 wählten, um landeseigene Kreditregeln zu ändern. Andererseits zeigt ein neuer Index der fiskalischen Selbstbindung, dass sich Landesregierungen für unterschiedlich strenge Verschuldungsregeln entschieden haben. Die Studie versucht, diese Gegensätze bei Reformzeitpunkt und Regelschärfe mithilfe zweier Qualitative Comparative Analyses (QCA) zu ergründen. Sie fragt erstens, was Landeskabinette kennzeichnet, die sich früh an die Ausgestaltung der Schuldenbremse machten. Die Befunde deuten an, dass geringe ideologische Fragmentierung zeitige Regelanpassungen begünstigte. So waren entweder lagerinterne rot-grüne Regierungen ohne sozioökonomischen Problemdruck oder schwarz-gelbe Bündnisse mit der Absicht zur Verfassungsänderung hinreichend, um neue Schuldenregeln schon kurz nach 2009 landesrechtlich zu fixieren. Zweitens wird untersucht, unter welchen Bedingungen Landeskabinette strikte Kreditregeln einführten. Linke Mehrheiten optierten demnach für eine rigide Variante der Schuldenbremse, wenn sie die bürgerliche Opposition in die Gesetzgebung einbinden (mussten) oder der Landesetat an einer großen Problemlast krankt. Bürgerliche Kabinette setzten im Fall eines überschuldeten Länderbudgets ebenso auf strenge Fiskalregeln, gerade wenn sie über eine nur schmale eigene Parlamentsmehrheit verfügten. Der Aufsatz deutet die Rolle von Parteienwettbewerb bei der Umsetzung der Schuldenbremse an und hilft zu verstehen, wann sich Gliedstaaten im Föderalismus auf solide Finanzen festlegen.
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