fast in der Hi~lfte der Fg, lle sind Libido, erotisehe Vorstellungen (?) und Potenz aufgehoben. Bei Schizophrenie ist die Wirkung auf den Geisteszustand racist gering. Verschleehterungen nach der Kastration sind beobaehtet, desgleiehen Depressionen bei Verstimmten. Andererseits ging bei Depression mit Suizidneigung diese zurfick. Der Einflu$ auf den Charakter ist nicht groin. Im Schrifttum sind 5 Rezidive (Sittlichkeitsverbrechen) bekannt geworden. Auch die iibrige Kriminalit/it nahm ab. Die sozialen Folgen waren in der Schweiz erfreulich. In der H/ilfte der Fs war die Arbeitsf~higkeit gut. Verf. zieht aus dem Auftreten yon Unzufriedenheit meist bei zwangsweise Kastrierten den Schlul~, dM~ Zwang zu verwerfen sei, weswegen die Kastration nicht in die Hand des Richters gehSre. Der Wille zur soziMen Iteilung unterstfitze die Operationswirkung wesentlich. Die Schweizer Erfolge beruhen auf sorgf/~ltiger Auswahl der fiir die Kastration bestimmten Patienten.Kresiment (Berlin). Trunk, Hans: Die Verhiitung der Haftreaktionen. Vorsehl~tge zur Strafvollstreekungsordnung. Mschr. KriminMpsyehol. 27, 305--312 (1936).Bei der Besprechung yon Haftpsychosen sollen einzelne Autoren Ausdrficke wit psyehopathisch und hysteriseh als Schimpf ffir das Volk bezeichnet haben. Der Verf. meint, dal3 tats~chlieh nur die unmittelbar Betroffenen darin ein Unrecht erblicken, das Volk aber durehaus richtig verstanden hat. Hingewiesen wird auf die Heilung der Neurotiker dutch die Methode des ,,GewMtexerzierens" in den Nervenlazaretten des XVI. Armeekorps, mit dem Bemerken, dal] allerdings die Geheilten emp5rt und verbittert fiber diese Methode gewesen w/~ren. Aber das gesunde Empfinden des Frontsoldaten erlaubt dem Geheilten keine EmpSrung. Im Grunde genommen soll eine Unterbrechung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe wcgen einer Haftpsychose gem/~13 w 30 vom 7. XII. 1935 nur ganz selten in Frage kommen. Der Verf. empfiehlt die Kannbestimmung des w 30 dahingehend zu erl/iutern, da$ sie nur bei echten Geisteskrankheiten anwendbar sein soll. Er verweist auf das Material in der Sieherungsverwahrungsanstalt Straubing. Hier kommt fiberhaupt keine ttaftreaktion mehr vor, trotzdem eine ganze Reihe yon den Verwahrten frfiher kfirzer oder 1/inger in Irrenabteilungen gewesen waren.Trendtel (Altona).Psychiatrie und gerichtliche Psychologie. Vermeylen, G.: La psychiatrie dans ses rapports avec la psychopathologie de l'enfant. (Die Psychiatrie in ihren Beziehungen zur t'sychopathologie des Kindes.) J. belge Neur. 36, 133--141 (1936).Verf. betont die Bedeutung der psychischen Entwicklung ffir das Verst~ndnis des gereiften Seelenlebens und dementsprechend den Wert einer mSglichst welt in die Kindheit zurfickreichenden Anamnese ffir die Erfassung der neuro-und psychopathischen bzw. psychotischen Zust~nde des Erwachsenen. An Stelle einer ,,statischen Psychiatrie", die sieh mit der Beschreibung des augenblicklichen Zustandes und einer summarischen Vorgeschichte begniigt, mfissen eingehende Feststellungen fiber die seelische Entwicklung in allen Einzelheiten tret...
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