In der Literatur finden sich zahlreiche Erklärungsansätze für den Begriff Controlling, die in Wissenschaft und Praxis kontinuierlich Anlass zu Diskussionen bieten. 33 Zwar lassen sie hinsichtlich mehrerer Teilaspekte Gemeinsamkeiten erkennen 34 , wie bspw. die Einigkeit darüber, dass Controlling eine Unterstützungsfunktion der Unternehmensführung darstellt 35 , eine einheitliche Abgrenzung dessen, was unter Controlling zu verstehen ist, existiert jedoch nicht. Bekannte Beispiele für diese Erklärungsansätze sind der informationsökonomische, der koordinationsorientierte und der rationalitätssicherungsorientierte Ansatz. 36 Der informationsorientierte Erklärungsansatz des Controlling beschäftigt sich allgemein mit der Analyse und modelltechnischen Überwindung asymmetrischer Informationsverteilungen zwischen unterschiedlichen Wirtschaftssubjekten zur Ermöglichung optimalen Handelns, 37 stellt also eine "Systematik zur Verbesserung der Entscheidungsqualität" der Unternehmensführung dar. 38 Nach Ewert (2002) bildet diese Konzeption deshalb streng genommen keinen eigenständigen Erklärungsansatz von Controlling, sondern beinhaltet vielmehr einen allgemeinen, informationsökonomischen Analyseansatz zur Lösung von Controllingproblemen. 39 Der koordinationsorientierte Erklärungsansatz nach Horváth begreift Controlling als "dasjenige Subsystem der Führung, das Planung und Kontrolle sowie Informationsversorgung systembildend und systemkoppelnd ergebniszielorien
Zunächst kann konstatiert werden, dass sich in der Literatur keine einheitliche Definition oder Verwendung des Kooperationsbegriffs erkennen lässt. 319 Dies hat zur Ursache, dass unterschiedlichste Forschungsdisziplinen Kooperationen zum Gegenstand ihrer Untersuchungen machen und dabei den Begriff inhaltlich divergierend auslegen. 320 Vor dem Hintergrund der Problemstellung dieser Arbeit und der wesentlichen Merkmale der Unternehmensbereiche Controllerbereich und Interne Revision soll der Begriff Kooperation wie folgt definiert werden: "Kooperation ist die freiwillige Koordination der Aktivitäten mehrerer eigenständiger Handlungseinheiten zur Erreichung eines gemeinsamen oder individueller Ziele unter einem sich ergänzenden Einsatz der jeweiligen Ressourcen und Kompetenzen" Die rechtliche Eigenständigkeit der beiden Handelnden, wie sie meist bei der Betrachtung von Kooperationen unterschiedlicher Unternehmen vorausgesetzt wird, ist hierbei keine Bedingung für das Eingehen einer Kooperation. 321 Weiterhin soll der Themenbereich Netzwerke in diesem Zusammenhang bewusst ausgeklammert werden, da hierunter eine Interaktion von mehr als zwei Parteien verstanden wird. 322 Netzwerke können zwar zwischen einzelnen Mitarbeitern der beiden Unternehmensbereiche bestehen, derartige Netzwerkaktivitäten erfolgen jedoch auf einer der hier betrachteten Kooperation zweier Unternehmensbereiche untergeordneten Ebene.
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