This translation into English of the leading German-language work on the German Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht, BVerfG) gives an overview of both the Court’s history and its role as one of the most influential constitutional courts in recent years. The book consists of four extended, free-standing chapters, each written by one of the authors. In turn, these four chapters cover the historical development and political context of the Court; the Court and its relationship to the constitution; the Court’s approach to judicial reasoning and to the setting of legal standards; and the legitimacy of the Court in contemporary constitutional theory.
Die deutsche Rechtswissenschaft erblickt ihren Markenkern in der Dogmatik. Diese denkt aus der und für die Rechtsteilnehmerperspektive. Vom internationalen, interdisziplinären und intradisziplinären Standpunkt aus erheben sich freilich Einwände gegen die damit einhergehenden Ausblendungen der Rechtsdogmatik. Besinnt man sich im Lichte eines Rechtswissenschaftsvergleiches darauf, was eine juridische Gebrauchsdisziplin berechtigterweise zu leisten imstande ist, kann diesen Einwänden differenziert Rechnung getragen werden. Dabei erweist es sich als nützlich, zwischen Essentialia und Accidentalia des Dogmatikverständnisses zu unterscheiden. I. Rechtsdogmatik unter DruckÜber Dogmatik nachzudenken, über deren Eigenart und Eigenwert, über deren Grenzen und Probleme, hat heute Konjunktur. 1 Dazu gibt es auch guten und mehrfachen Anlass. Nicht nur, dass Rechtswissenschaftler sich hierzulande seit Julius von Kirchmann und Rudolf von Jhering mit der Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz herumschlagen 2 und nach wie vor die praktische Bedeutung der Dogmatik im deutschen Rechtsdiskurs erheblich mit dem Reflexionsgrad in puncto disziplinär-methodologischer Standort von Dogmatik kontrastiert. 3 Vielmehr tritt eine neue -wenigstens potenziell -tiefgreifende Verunsicherung über Ausrichtung und Berechtigung von Rechtsdogmatik hinzu. Die Dogmatik, auf die wir doch so stolz sind und die wir untereinander und gegenüber Dritten so hoch halten, soll nämlich die Hauptverantwortung dafür tragen, dass die deutsche Jurisprudenz nicht den ihr -zumindest nach ihrer Selbsteinschätzung -zukommenden Platz im europäischen, transatlantischen und schließ-lich weltweiten Rechts(wissenschafts)diskurs einnimmt. 4 Vorbehalte gegen das unsere Vorstellung von Rechtswissenschaft beherrschende Modell von Dogmatik werden aus wenigstens drei Richtungen laut -und zwar Vorbehalte, die ihrer Zielrichtung und ihrem Inhalt nach zwar distinkt, indes untereinander nicht ohne mehr oder minder evidente Berüh-rungspunkte und Überlappungsbereiche sind. Während aus internationaler Perspektive der Vorwurf des disziplinären Provinzialismus (sogleich 1.) und aus interdisziplinärer Perspektive jener des disziplinären Isolationismus erschallt (dazu 2.), sieht sich das vorherrschende Verständnis von Rechtsdogmatik vom intradisziplinären Standpunkt aus dem Vorwurf des disziplinären Integralismus ausgesetzt (nachfolgend 3.). Pointiert lautet der Dreiklang der Vorwürfe: Zu deutsch, zu eigenbrötlerisch, zu vereinnahmend. Rechtsdogmatik sieht sich als disziplinäres Format unter Druck.
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