Bei 33 Patienten mit Niereninsuffizienz unterschiedlichen Ausmaßes wurde nach intravenöser Verabreichung von 0,25 bzw. 0,5 mg 3H-Digoxin die globale Eliminationskonstante k. aus den Digoxin-Konzentrationen im Serum und aus den im Urin ausgeschiedenen Digoxin-Mengen errechnet. Außerdem wurde für jeden Patienten die individuelle endogene Kreatininclearance bestimmt. Eine lineare Beziehung zwischen der globalen Eli minationskonstante k. und der endogenen Kreatininclearance konnte für eine Vielzahl von Medikamenten, die vorwiegend renal eliminiert werden, gefunden werden. Aufgrund dieser Untersuchung läßt sich ebenfalls eine lineare Beziehung zwischen Kreatininclearance (cr) und der globalen Eliminationskonstante k von Digoxin nachweisen. Dieser Tatsache kommt eine große praktische Bedeutung zu, da auf dieser Grundlage individuelle Dosierungsschemata für Patienten mit jeglichem Grad von Niereninsuffizienz quantitativ berechnet werden können. Aus unseren Ergebnissen wurde folgender numerischer Ausdruck errechnet: = 0,0063 + 0,000 13 'Cr. Diese lineare Beziehung ermöglicht die einfache Errechnung der individuellen Eliminationskonstante bei jedem niereninsuffizienten Patienten. Neben mathematischen Berechnungen kann auch ein entsprechendes Nomogramm, in dem die Dosierungslinie für Digoxin bereits eingezeichnet ist, verwendet werden. Dieses Nomogramm gestattet graphisch das Ablesen individueller Eliminationskonstanten nach Bestimmung der jeweiligen endogenen Kreatininclearance. Die abgelesene individuelle Eliminationskonstante kann dann in eine einfache Dosierungsgleichung eingesetzt und damit die Dosisanpassung durchgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann auch die Serumkreatjninkonzentration als Schätzmaß für die Kreatininclearance herangezogen werden. Alle Manuskripte sind direkt an die Schriftleitung zu richten. Grundsätzlich werden nur solche Arbeiten angenommen, die vorher weder im Inland noch ins Ausland veröffentlicht worden sind. Die Manuskripte diirfen auch nicht gleichzeitig anderen Blartern zum Abdruck angeboten werden. -Mit der Annahme clrs Manuskriptes erwirbt der Verlag für dic Dauer der gesetzlichen Schutzfrist die ausschließliche Befugnis zur Wahrnehmung der Verwertungstechte ni Sinne des S 15 f des Urheberrechtsgesetzes. -Kein Teil der Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages über den in den §5 53 und 54 des Urheber-Mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. (1797) rechtsgesetzes gezogenen Rahmen hinaus verwertet sverden. ist gewerblichen Unternehmen die Anfertigung einer fotomechanischen Vervielfältigung (Fotokopie, Mikroskopie) für den innerbetrieblichen Gebrauch nach Maßgabe des zwischen der Inkassostelle für Urheberrechtliche Vervielfältigungsgebühren GmbH und dem Bundesverband der Deutschen industrie e. V. abgeschlossenen Gesanatvertrag gestattet, so sind dic Gebühren durch Wertmarken zu entrichten. Auf jede vervielfältigte Seite ist eine Wertrnarke von DM ,15 zu kleben.
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