Verhaltenstherapie ist in der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang als psychotherapeutische Methode anerkannt. Die Kosten werden von den Krankenkassen voll übernommen. Es werden inzwischen pro Jahr über 30000 ambulante Behandlungen begonnen. Aus theoretischen Überlegungen ist für Verhaltenstherapie eine groβe Indikationsbreite vorstellbar. Die Frage ist, bei welchen Erkrankungen Verhaltenstherapie im Rahmen der ambulanten kassenärztlichen Versorgung zur Anwendung kommt, welche Störungen und Behandlungsziele Gegenstand der Behandlung sind und welche Behandlungsverfahren bevorzugt eingesetzt werden. Es wurde eine Zufallsstichprobe von 1344 Anträgen auf Langzeittherapie in Verhaltenstherapie inhaltsanalytisch ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen, daβ Verhaltenstherapie vorwiegend bei jüngeren weiblichen Patienten zur Anwendung kommt und über 65jährige nahezu nicht behandelt werden. Etwa die Hälfte der Patienten leiden unter sogenannten «Symptomneurosen» wie z.B. Phobien, gefolgt von unspezifischen depressiven Syndromen. Die behandelten Erkrankungen haben überwiegend eine längere Vorgeschichte. Allerdings werden Angaben zu therapeutischen Vorerfahrungen eher selten berichtet. Als Behandlungsziele werden typisch verhaltenstherapeutische Konstrukte wie beispielsweise «Mangel an sozialer Kompetenz» genannt. Hinsichtlich der Behandlungsmethoden stehen kognitive Interventionen im Vordergrund, während verhaltenstherapeutische Methoden im engeren Sinne eher eine nachgeordnete Bedeutung zu haben scheinen.
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