Zusammenfassung Hintergrund Sexualisierte Handlungen zwischen gleichaltrigen Kindern sind in der Regel Ausdruck eines normalen, altersgerechten Verhaltens. Doch auch zwischen Minderjährigen gibt es sexualisierte Gewalt, die über das altersentsprechende Interesse hinausgeht und in der medizinischen Literatur bislang wenig Beachtung fand. Methode Es wurde eine selektive Literaturrecherche in der Datenbank PubMed sowie mithilfe des Suchdienstes Google Scholar durchgeführt. Außerdem wurde eine retrospektive Analyse eigener Fälle durchgeführt. Ergebnisse Die erfassten Studien ergaben Prävalenzen von 6 bis 50,7 % für unerwünschte sexuelle Kontakte. SchülerIn an einer Highschool und weiblich zu sein oder einen Migrationshintergrund zu haben, wurde als Risikofaktor für sexuelle Übergriffe identifiziert. Mehr als die Hälfte (54 %) der Täterinnen und bis zu 16 % der Täter waren zuvor selber von Missbrauch und/oder Vernachlässigung betroffen. In der eigenen Erhebung gaben 37 % der Mädchen an, penovaginal penetriert worden zu sein, während 60 % der Jungen eine penoanale Penetration angaben. In keinem Fall konnten objektivierbare Verletzungen festgestellt werden. Schlussfolgerung Auch wenn bei der medizinischen Untersuchung von minderjährigen Geschädigten nach Sexualdelikten nur äußerst selten eindeutige Befunde festzustellen sind, sollte jede/jeder MedizinerIn Kenntnis über die Wertigkeit und Bedeutung von kindlichen Genitalbefunden haben. Weiterhin gilt es, den fließenden Übergang von „Doktorspielen“ zu sexualisierter Gewalt zwischen Minderjährigen korrekt zu erkennen.
ZusammenfassungInsbesondere jüngere Kinder sind aufgrund ihrer geringen Körpergröße gefährdet, Opfer von Hundeangriffen zu werden. Ein solcher Beißvorfall kann verschiedene Strafbestände erfüllen. Um möglichen rechtlichen Ansprüchen genügen zu können, sollten die Verletzungen rechtsmedizinisch und damit gerichtfest dokumentiert werden. Es empfiehlt sich daher eine enge Zusammenarbeit von behandelnden ChirurgInnen und RechtsmedizinerInnen. Es wurde eine retrospektive Analyse der klinisch-rechtsmedizinisch bearbeiteten Fälle von Hundebissverletzungen bei Kindern und Erwachsenen an der Universitätsmedizin Rostock unter verschiedenen Aspekten durchgeführt. Erwachsene Verletzte wurden überwiegend an der unteren Extremität verletzt. Die untersuchten Kinder wurden überwiegend die Kopf‑, Hals- und Gesichtsregion sowie die obere Extremität gebissen. Die Verletzungsschwere reichte von Hautrötungen bis zu schweren Substanzdefekten mit Verlust von Körperstrukturen. Der beißende Hund war in gut der Hälfte der Fälle bekannt. Um Beißangriffe durch Hunde auf Kinder zu vermeiden, sollten Eltern sowie auch Kinder unbedingt im Umgang mit Hunden geschult werden.
Zusammenfassung Hintergrund Insgesamt treten Suizide bei Kindern und Jugendlichen zwar selten auf, sie stellen jedoch die zweithäufigste Todesursache nach Unfällen bei unter 18-Jährigen dar. Während die Unfalltodeszahlen von Kindern und Jugendlichen seit Jahren sinken, bleibt die Suizidrate nahezu konstant. Methodik Im Rahmen dieser Untersuchung wurden Fälle von Suiziden bei Kindern und Jugendlichen, die jünger als 18 Jahre waren, im Zeitraum von Januar 2001 bis Dezember 2022 retrospektiv ausgewertet. Ergebnisse Während des betrachteten Zeitraumes konnten 13 Suizide von Kindern und Jugendlichen in die Erhebung eingeschlossen werden, wobei in 10 Fällen eine gerichtlich angeordnete Obduktion durchgeführt wurde. Das Alter der 8 betroffenen Mädchen und 5 betroffenen Jungen erstreckte sich vom 12. bis zum 17. Lebensjahr. Die Kinder und Jugendlichen verstarben am häufigsten durch Erhängen, das in einem Fall kurzzeitig überlebt wurde, sowie an den Folgen eines Polytraumas. Andere Todesursachen waren Intoxikationen mittels unterschiedlicher Substanzen sowie ein Kopfschuss. In 3 Fällen war eine Depression vorbekannt. Diskussion Zwar sind Suizide im Kindes- und Jugendalter selten, dennoch stellen sie für beteiligte Personen immer ein tragisches Ereignis dar. Vor allem die Unterscheidung zwischen einem Suizid und einem Unfalltod kann schwierig sein. Hierbei kann insbesondere eine rechtsmedizinische Leichenschau am Ereignisort mit anschließender Obduktion entscheidend zur Aufklärung des Falls beitragen.
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