Paragraphen sind im Entwurf zum StrGB. (w167 301, 305, 373, 374) erneu~ zur gesetzgeberisehen Naehprtifung gestellt. Es ist nach Verf. zweifelhaft, ob sich eine allgemein befriedigende LSsung iiberhaupt wird linden lassen. Georg Loewenstein (Berlin).~ Diiesberg: Kupt~elei des ltauseigentfimers. Dtseh. Polizeiareh. 9, 382--383 (1930).Ein SchSffengerieht verurteilte einen Hauseigentfimer wegen Kuppelei, well er mit der Mieterin, die das ganze Haus yon ihm gemietet nnd dann die einzelnen Zimmer an Dirnen vermietet habe, und der Wirtschafterin, die die Dirnen bedient und Getr/~nke ausgesehenkt babe, in bewuBtem und gewolltem Zusammenwirken gehandelt habe. Er babe trotz des RGBG. welter die Miete in gleieher tIShe gefordert, obwohl er aus der ttShe des Pachtzinses erkannt habe, dab das Geld nur aus der Ausbeutung der Dirnen eingenommen werden kSnnte. Die Berulungsinstanz, die Strafkammer stellte sich auf den Standpunkt, dab der Angeklagte freizuspreeben sei, well dem Angeklagten nicbt naehzuweisen sei, dab er selbst den bordellartigen Betrieb unterhalten habe. Ferner bezSge sich aus w 180 Abs. 3 die Strafbarkeit aus Abs.
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