Die Frage, wieweit es mSglich ist, aus dem Obduktionsbefund allein die Entscheidung tiber die Art der Strangulation und damit hiiufiger die letzten Endes ja aussehlaggebende Feststellung zu treffen, ob Selbstmord oder T6tung durch fremde Hand vorliegt, ist in der gerichtsmedizinischen Literatur sehon hiiufig Gegenstand eingehender ErSrterungen gewesen. Diese haben allerdings schon .seit l~ngerem einen gewissen AbschluB gefunden dureh die Erkenntnis, dab zwar aus den 9 lokalen anatomischen Zeichen am Hals, also dem Verlaufe und der Beschaffenheit der Strangmarke, zusammen mit der Art der Ver~nderungen im Bereiche der Halsorgane, h~ufig weitgehende Sehliisse auf die Strangulationsform gezogen werden kSnnen, dab in nicht weniger F~llen abet erst die Gesamtberiicksichtigung aller den Tod beg!eitenden Ums~s m6gen sie auch zun~chst noch so unbedeutend erscheinen, die einwandfreie Kl~rung des Tatbestandes ermSglicht. Trotzdem diese kriminalistische Auswertung aller Verh~ltnisse, nicht nut am Tatort, Sondern auch in desse~ n~herer und weiterer Umgebung, bereits l~ingst den Gerichts~rzten und iiberhaupt den mit der Todes-und Verbrechensermittlung betrauten Organen zur Selbstverst~ndlichkeit geworden ist, werden doch immer wieder F~lle beobachtet, deren besondere Eigenart eine restlos befriedigende Klarstellung verhindert. Die bekannten, immer wieder diskutierten Schwierigkeiten der Frage, ob Selbstmord durch Erh~ngen vorliegt oder nachtr~gliches Aufh~ngen der Leiche nach vorangegangener gewaltsamer TStung erfolgte und ob die Erdrosselung durch fremde oder eigene Hand bewirkt wurde, stehen dabei nach wie vor im Vordergrund. Auch die neueren Hilfsmittel in der Tatbestandsfindung wie die so weitgehend verfeinerte Erfassung und Deutung der vitalen Reaktionen, wie sie vor allem dureh Walcher und Orsds erm6glicht wurde, oder die Untersuchung der Zugrichtung yon Balken und Strangfasern nach Goddefroy und Klauer, beseitigen keineswegs hier immer alle Zweifel, wenn auch diese Methoden, die nur als willkiirliche Z. f. d. ges. Gerlchtl. Medizin. 38. Bd. 8
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