Der Beitrag geht der Frage nach, welche Entwicklungen sich in der Metall- und Elektroindustrie seit der Debatte um eine arbeitgeberseitig für notwendig erachtete „Revitalisierung“ und von Arbeitssoziologen befürchtete „Vermarktlichung“ bzw. „Finalisierung“ der Leistungsentlohnung ergaben. Auf Basis einer schriftlichen Befragung von Personalverantwortlichen und Betriebsräten in Baden-Württemberg, Betriebsfallstudien und Expertengesprächen mit Vertretern der Gewerkschaft und der Arbeitgeberverbände sowie Daten der Verdiensterhebungen von Südwestmetall werden die Entwicklungen seit der Neujustierung des tarifvertraglichen Rahmens durch die Reform der Entgeltrahmenabkommen (ERA) Mitte des letzten Jahrzehnts nachgezeichnet. Es wird gezeigt, dass eine Revitalisierung ebenso wenig stattgefunden hat wie eine „Finalisierung“ bzw. „Vermarktlichung“ auf Basis eines nunmehr am Erfolg ausgerichteten Leistungsverständnisses, wie sie Arbeitssoziologie erwartete. Vielmehr hat sich die Leistungsentlohnung zu einem randständigen betrieblichen Gestaltungsfeld entwickelt, in dem schon länger anhaltende Trends fortgeschrieben und bisherige Prioritäten in der Methodenwahl beibehalten werden. Die Motivations-, Anreiz- sowie die Verteilungsfunktion hat das Leistungsentgelt vielfach verloren und auch als Instrument der Leistungsbegrenzung werden Leistungsentgeltsysteme nur noch selten wahrgenommen. Dennoch ist auf Seiten des Personalmanagements nur bei einer Minderheit ein deutlicher ausgeprägtes Unbehagen erkennbar, wohingegen Betriebsräte häufiger ihre Unzufriedenheit artikulieren, ohne allerdings mit Nachdruck auf Veränderung zu drängen. Für die Betriebs- wie für die Tarifparteien stellt sich gleichwohl die Frage, welche Funktion die Leistungsentlohnung angesichts ihrer partiellen Entleerung nicht zuletzt bei veränderten Führungsstrukturen haben kann und sollte.
Zusammenfassung Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden sowohl Hoffnungen auf steigende Beteiligungsmöglichkeiten von Beschäftigten und betrieblichen Interessenvertretungen als auch Befürchtungen bezüglich neuer Kontrollpotenziale und Rationalisierungsmöglichkeiten von Arbeit verbunden. Ausgehend von der arbeitspolitischen Prämisse, dass Digitalisierung gestaltbar ist, befasst sich der Beitrag mit Fragen von Partizipationsmöglichkeiten von Betriebsräten und Beschäftigten im Digitalisierungsprozess anhand von empirischen Forschungsergebnissen in digitalisierungsaktiven Betrieben. Dabei werden feldspezifische Formen von Beteiligung, deren Reichweite und Qualität sowie das Beteiligungsinteresse der betrieblichen Akteur*innen beschrieben. Außerdem wird ein charakteristisches Zusammenspiel von direkter und indirekter Partizipation identifiziert, das grobe Interessenverletzungen verhindert.
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