Mit dem Programm Brückenmodernisierung der Bundesregierung stehen viele Ersatzneubauten von großen Tal‐ und Flussbrücken an. Aufgrund der enormen Spannweiten werden diese vornehmlich als Stahl‐ bzw. Stahlverbundbrücken ausgeführt werden. Daher ist es wichtig, den Planern und Verwaltungshandelnden aktuelle konstruktive, aber auch bewährte Planungs‐ und Herstellungsdetails bemessungsrelevanter Punkte kompakt an die Hand zu geben. Im Bewusstsein der an den Rheinbrücken vorgefundenen Ermüdungsschäden als Folge direkter Einwirkung hoher Achslasten gilt es für die künftigen Neubauten vieles zu durchdenken und ggf. zu überarbeiten, damit diese neuen Brücken den veränderten und zukünftigen Randbedingungen insbesondere hinsichtlich der ermüdungswirksamen Beanspruchung besser gerecht werden. Dabei sind neben Nachhaltigkeit und Resilienz in Bezug zur Materialwahl und Ausführungsqualität besonders auch die Bedingungen einer handnahen Prüfung und Inspektion der Konstruktion zu beachten und zu fördern.
In der Baulast des Bundes befinden sich derzeit etwa 39440 Brückenbauwerke bzw., wenn Brücken in mehrere Teilbauwerke untergliedert werden, 51360 Brücken‐Teilbauwerke. Viele dieser Bauwerke leisten oft ein Mehrfaches dessen, was bei Planung und Bau seinerzeit vorstellbar war. Sie müssen daher nicht nur substanziell erhalten, sondern für das zukünftige Verkehrsaufkommen ertüchtigt werden. Aufgrund der großen Anzahl der betroffenen Bauwerke hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits im Jahr 2013 gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen und den Straßenbauverwaltungen der Länder die „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen” entwickelt, die seitdem umgesetzt wird. Von den dort genannten über 2500 Brücken‐Teilbauwerken, die vorrangig zu untersuchen sind, befinden sich derzeit rd. 46 % in Bearbeitung, das heißt die Brücken werden nachgerechnet und die notwendigen Baumaßnahmen geplant oder umgesetzt. Bereits rund 20 % der vorrangig zu untersuchenden Brücken sind für eine zukunftsfähige Brückentragfähigkeit fertig gestellt. Die Modernisierung von Brücken hat bei den Investitionen daher hohe Priorität. Die Maßnahmen der Brückenertüchtigung werden aus dem „Programm zur Brückenmodernisierung” finanziert. In den Jahren 2017 bis 2020 stehen in diesem Programm, das auch danach fortgeführt wird, rund 2,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Es gilt die klare Zusage: Jede Sanierungsmaßnahme, die Baurecht erhält, wird finanziert! Aktuell sind 112 größere Brückenertüchtigungsmaßnahmen mit einem jeweiligen Bauvolumen von über 5 Millionen Euro dem Programm zur Brückenmodernisierung zugeordnet. Durch diese Maßnahmen, die sowohl Ersatzneubauten als auch Verstärkungen und Adhoc‐Instandsetzungen umfassen, wird eine Brückenfläche von über 1,2 Millionen m2 nachhaltig ertüchtigt.
Mit der Neuordnung des Regelwerks im Jahr 2003 des Brücken‐ und Ingenieurbaus war es das erklärte Ziel, die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) im Entwurfsbereich des Brücken‐, Tunnel‐ und Ingenieurbaus des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in ein kompaktes Regelwerk zu überführen – die Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (kurz: RE‐ING). Die RE‐ING gelten für Planung, Entwurf, konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauwerken in der Baulast des Bundes. Sie bündeln zum einen die Entwurfs‐ und Konstruktionsanforderungen für Ingenieurbauwerke der Bundesfernstraßen, die bisher in verschiedenen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau veröffentlicht wurden, und bilden zum anderen ein umfassendes Werk für die Planung, den Entwurf, die konstruktive Durchbildung sowie die Ausstattung von Ingenieurbauwerken. Hierzu zählen auch Verstärkungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken. In einem ersten Schritt wurden Verwaltungsanweisungen, Gestaltung sowie umfassende konstruktive Grundsätze, die Durchbildung sowie Ausstattungsmerkmale inklusive der Verfahrensweise bei der Planung von integralen Brücken eingeführt.
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