ZusammenfassungDer Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern aus dem Jahr 2018 sieht vor, dass in Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Versorgungsstufe beatmungspflichtige Patienten innerhalb von 60 min nach Krankenhausaufnahme aus der Klinik für Notfallmedizin/Notaufnahme auf die Intensivstation übernommen werden. In Abhängigkeit von der Krankenhausstruktur, den Auslastungen der Intensivstation, dem Pflegemangel, der Jahreszeit und der Art des Notfalls kann es in der Praxis jedoch vorkommen, dass überwachungs- und intensivpflichtige Patienten auch über einen längeren Zeitraum in der Klinik für Notfallmedizin/Notaufnahme verbleiben müssen. Durch Notfallmediziner:innen werden daher immer häufiger bereits in der Klinik für Notfallmedizin/Notaufnahme erweiterte notfallmedizinische Therapiemaßnahmen als Überbrückung („Bridging“) durchgeführt, bis innerhalb des Krankenhauses oder durch die Verlegung in ein externes Krankenhaus ein entsprechender Überwachungs- oder Intensivbehandlungsplatz geschaffen werden kann. Darüber hinaus kann bei einem ausgewählten Patientenkollektiv durch kurzfristige notfallmedizinische Maßnahmen der Zustand der Patienten so weit stabilisiert werden, dass eine Behandlung auf der Intensivstation nicht mehr erforderlich ist, mit entsprechender Entlastung der knappen intensivmedizinischen Ressourcen. Das hier erstmals vorgestellte Akronym „OSKARinED“ fasst dabei die notfallmedizinischen Schwerpunkte zu Oxygenierung und Beatmung, Sedierung und Analgesie, Katecholamin- und Volumentherapie sowie Kathetermanagement, antiinfektiver Therapie, Lagerungs‑, Ulkus- und Thromboseprophylaxe, Ernährung und Blutzuckereinstellung, Delirprophylaxe und -management zusammen.