ZusammenfassungDie Gleichstellung psychisch erkrankter Menschen mit somatisch Erkrankten und die
wohnortnahe Versorgung waren zentrale Themen der Psychiatrie-Enquête.
Für die Leistungen der medizinischen Rehabilitation ist dieser Anspruch
bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt. Die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
erfolgten Änderungen des neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX)
eröffnen erneut die Möglichkeit, die Leistungen der
medizinischen Rehabilitation in aufsuchender Form auch Menschen mit schweren
psychischen Erkrankungen zugänglich zu machen.