“…Eine Juridifizierung durch das Recht auf schulische Bildung wird nicht unmittelbar die pädagogische Arbeit in den Schulen betreffen, sondern gestützt auf Erkenntnisse der Bildungsforschung und Erziehungswissenschaft organisatorische, strukturelle und inhaltliche Aspekte schulischer Bildung und Erziehung auf systemischer Ebene. Zu denken ist etwa an die Einführung einer verpflichtenden Ganztagsschule (Hanschmann, 2023) oder an eine an Sozialindizes orientierte Ressourcenverteilung (Gröschner, 2020(Gröschner, , 2021Weishaupt, 2016). Eine besondere Verbindung scheint der im Rechtssystem postulierte Anspruch auf Einhaltung eines "unverzichtbaren Mindeststandards schulischer Bildung" insbesondere aber auch zu der von Bildungsforscher*innen in einer Expertise bereits 2003 nachdrücklich empfohlenen Einführung von Bildungsstandards in Gestalt von Minimalstandards (Klieme et al, 2003, S. 27)…”