2013
DOI: 10.1055/s-0033-1343112
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Behandlungsbegrenzung und „Futility“ aus rechtlicher Sicht

Abstract: Die medizinische Behandlung am Lebensende ist für alle Beteiligten eine Extremsituation. Häufig bestehen zudem erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, wann Ärzte auf lebenserhaltende medizinische Maßnahmen verzichten dürfen, weil diese "futile" bzw. "vergeblich" sind. Gerade Palliativmediziner sehen sich häufig in dieser Entscheidungssituation. Rechtlich ist damit die schwierige Frage der Behandlungsbegrenzung für weitere lebenserhaltende Maßnahmen berührt. "Futilit… Show more

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...
1
1
1

Citation Types

0
1
0
2

Year Published

2013
2013
2023
2023

Publication Types

Select...
4
3

Relationship

0
7

Authors

Journals

citations
Cited by 9 publications
(3 citation statements)
references
References 6 publications
0
1
0
2
Order By: Relevance
“…Unabhängig von anderen Zielen der medizinischen Behandlung hat jedes Kind ein Recht auf Grundversorgung, Linderung von Leiden und Schmerzen, bestmögliche Pflege und menschliche Zuwendung. [4] Der Einsatz medizinischer Maßnahmen ist zunächst daran gebunden, dass diese im Hinblick auf das erreichbare Therapieziel medizinisch indiziert sind [5]. Allein die technische Möglichkeit einer medizinischen Maßnahme begründet keine medizinische Indikation.…”
Section: Rechtlicher Rahmenunclassified
See 1 more Smart Citation
“…Unabhängig von anderen Zielen der medizinischen Behandlung hat jedes Kind ein Recht auf Grundversorgung, Linderung von Leiden und Schmerzen, bestmögliche Pflege und menschliche Zuwendung. [4] Der Einsatz medizinischer Maßnahmen ist zunächst daran gebunden, dass diese im Hinblick auf das erreichbare Therapieziel medizinisch indiziert sind [5]. Allein die technische Möglichkeit einer medizinischen Maßnahme begründet keine medizinische Indikation.…”
Section: Rechtlicher Rahmenunclassified
“…Sind lebenserhaltende Behandlungsmaßnahmen nicht (mehr) indiziert, weil sie aussichtslos ("futile", "potentially inappropriate") sind oder der Sterbeprozess begonnen hat, kommt den Ärzten die Aufgabe zu, dies mit den Eltern einfühlsam, aber eindeutig zu besprechen [5,[8][9][10][11]. Zur Leidensminderung beim Kind kommt als weitere Aufgabe die Begleitung der Eltern hinzu, die mit dem Tod ihres Kindes ein Leben lang zurechtkommen müssen.…”
Section: Ethische Aspekteunclassified
“…In general, decisions on measures to save the lives of extremely preterm babies undergo the same judicial rules and ethic aspects compared to other medical decisions where the “futility” of medical help is in doubt [ 13 ]. Every child has the right to receive individual treatment independent from the prognosis of survival.…”
Section: Introductionmentioning
confidence: 99%