2012
DOI: 10.15358/0340-1650-2012-1-39
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Bilanzierung selbst geschaffener Software nach HGB (BilMoG)

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“…894 Mit dieser Generalklausel könne den gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten im jeweiligen Mitgliedstaat Rechnung getragen werden. 895 zur normalen Erfüllung von Aufgaben gehöre, weitestgehend von den Vorschriften abhinge, die diese Aufgaben in der betreffenden nationalen Rechtsordnung regeln. 899 Ganz überwiegend wird daher angenommen, dass die Informationsweiterleitung befugt ist, wenn sie aktienrechtlich zulässig ist, insbesondere aus Gründen der Konzernleitung.…”
Section: Die Ansicht Der Gegner Eines Kapitalmarktrechtlichen Informa...unclassified
“…894 Mit dieser Generalklausel könne den gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten im jeweiligen Mitgliedstaat Rechnung getragen werden. 895 zur normalen Erfüllung von Aufgaben gehöre, weitestgehend von den Vorschriften abhinge, die diese Aufgaben in der betreffenden nationalen Rechtsordnung regeln. 899 Ganz überwiegend wird daher angenommen, dass die Informationsweiterleitung befugt ist, wenn sie aktienrechtlich zulässig ist, insbesondere aus Gründen der Konzernleitung.…”
Section: Die Ansicht Der Gegner Eines Kapitalmarktrechtlichen Informa...unclassified