ZusammenfassungIn Deutschland sind Ärztinnen und Ärzte, die Cannabisarzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben, verpflichtet, an einer bis zum 31.03.2022 laufenden nichtinterventionellen Begleiterhebung zur Anwendung dieser Cannabisarzneimittel teilzunehmen.Zum Zeitpunkt der Zwischenauswertung am 11.05.2020 lagen 10.010 vollständige Datensätze vor. Am häufigsten wurden Schmerzen (73 %) als primär therapierte Symptomatik genannt, gefolgt von Spastik (10 %) sowie Anorexie/Wasting (6 %). Verordnet wurden in 65 % der Fälle Dronabinol (z. B. als Rezeptur oder Marinol® [AbbVie, IL, USA]), in 18 % Cannabisblüten, in 13 % Sativex® (GW Pharma, Cambridge, UK), in 0,3 % Nabilon (z. B. Canemes® [AOP Orphan Pharmaceuticals AG, Wien, Österreich]) und in 4 % (mit zunehmender Tendenz) Cannabisextrakt. Die Fallzahl von 6485 Fällen erlaubt bei Dronabinol bereits die Auswertung von Subgruppen hinsichtlich der therapeutischen Wirksamkeit. Für Cannabis typische Nebenwirkungen, wie Müdigkeit, Schwindel, Schläfrigkeit, Übelkeit und Mundtrockenheit, traten bei der Verwendung aller Cannabisarzneimittel auf und sind bereits aus den Fachinformationen der cannabisbasierten Fertigarzneimittel bekannt. Potenziell schwerwiegende Nebenwirkungen wie Depression, Suizidgedanken, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Dissoziation und Sinnestäuschungen sind in jeweils mehr als einem von 1000 Fällen gemeldet worden.Mit Cannabisblüten behandelte Personen sind deutlich jünger und weisen einen erheblich höheren Männeranteil auf. Sie werden häufiger hausärztlich behandelt (Allgemeinmedizin, innere Medizin), weichen häufiger von den üblicherweise behandelten Diagnosen (Schmerz, Spastik und Anorexie/Wasting) ab und verfügen über mehr Vorerfahrungen mit Cannabis. Das in der Begleiterhebung bestehende Underreporting betrifft diese Fallgruppe am stärksten.