ZusammenfassungDie Frage danach, welcher Bildungsauftrag der Heimerziehung zukommt, ist nicht leicht zu klären. Die Heimerziehung ist nicht verpflichtet, schulische Belange gegenüber anderen Bedarfen ihrer Adressat_innen zu priorisieren. Gleichzeitig hat sie den gesetzlichen Auftrag, junge Menschen bei der Entwicklung einer selbstbestimmten, eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Fest steht damit, dass Bildungsprozesse in stationären Settings möglich sein müssen. Die im Artikel dargestellten Ergebnisse machen deutlich, dass Heimerziehung insofern (formale) Bildung fördert, als sie einen Beitrag zur Stabilisierung belastender Lebenslagen leisten und damit erfolgreiche Bildungskarrieren möglich machen kann. Deutlich wird aber auch, dass Bildung dann behindert wird, wenn organisationale Standardisierung zum Tragen kommt und diese vor individuellen Bedarfen priorisiert werden.