Ein Einheitliches Europäisches Kaufrecht? 2009
DOI: 10.1515/9783866539600.287
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Der Torso des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, Artt. 87-90 GEKR

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...
1

Citation Types

0
0
0
1

Year Published

2019
2019
2019
2019

Publication Types

Select...
1

Relationship

0
1

Authors

Journals

citations
Cited by 1 publication
(1 citation statement)
references
References 0 publications
0
0
0
1
Order By: Relevance
“…94 Die durchgehende Verwendung der Begrifflichkeit "Bereitstellung" wäre sowohl in der VRRL als auch in der deutschen Umsetzung wünschenswert gewesen. 95 Die digitalen Inhalte stets unter "Bereitstellung" neben die "Lieferung" von Wasser und Energie zu stellen, hätte jedoch eines erhöhten Formulierungsaufwandes bedurft, den sich der deutsche Übersetzer beziehungsweise Umsetzungsgesetzgeber möglicherweise ersparen wollte.…”
Section: (6) Missglückte Formulierung "Lieferung"unclassified
“…94 Die durchgehende Verwendung der Begrifflichkeit "Bereitstellung" wäre sowohl in der VRRL als auch in der deutschen Umsetzung wünschenswert gewesen. 95 Die digitalen Inhalte stets unter "Bereitstellung" neben die "Lieferung" von Wasser und Energie zu stellen, hätte jedoch eines erhöhten Formulierungsaufwandes bedurft, den sich der deutsche Übersetzer beziehungsweise Umsetzungsgesetzgeber möglicherweise ersparen wollte.…”
Section: (6) Missglückte Formulierung "Lieferung"unclassified