Zusammenfassung
Ziel
Diese Studie untersuchte, wie häufig psychopharmakologische bzw. psychiatrische Vor- und Mitbehandlungen in Berichten an den Gutachter im Rahmen von Anträgen auf Kostenübernahme einer Psychotherapie erwähnt werden.
Methode
Einer Zufallsstichprobe von 1000 Berichten wurden alle Erst- und Umwandlungsanträge entnommen. Angaben zu Diagnosen und Vorbehandlungen aus den Texten sowie den Formularen wurden extrahiert. Die Erwähnungshäufigkeit wurde zwischen Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeut:innen sowie zwischen Patient:innen mit verschiedenen Indikationen für eine Medikation entsprechend aktueller Leitlinien (soll, soll nicht, kann) mithilfe von χ2-Tests und multivariater logistischer Regression verglichen.
Ergebnisse
In 61 % der 629 Erst- und Umwandlungsanträge wurde medikamentöse Behandlung nicht erwähnt. Ärzt:innen erwähnten sie häufiger als Psycholog:innen (46 % vs. 34 %, adjustierte „odds ratio“ [OR] 1,6; p = 0,003). Bei Patient:innen, für die die Leitlinien eine „Soll“-Empfehlung für eine Medikation aussprechen, wurde diese häufiger erwähnt als bei denen, für die eine „Kann“-Empfehlung besteht (OR 2,1; p = 0,01). Auch ambulante psychiatrische Behandlung wurde von Ärzt:innen häufiger erwähnt als von Psycholog:innen (44 % vs. 35 %; OR 1,5; p = 0,02).
Schlussfolgerung
Psychopharmakologische und psychiatrische Mit- bzw. Vorbehandlungen werden in den Berichten häufig nicht erwähnt. Es sollte von Gutachterseite sowie während der Aus- und Fortbildung darauf hingewirkt werden, dass sich diese Situation verbessert.