Mit Einführung der neuen Verwaltungsvorschrift VV‐WSV 2101 Bauwerksinspektion wird das Inspektionsregime der Bundeswasserstraßen feiner abgestimmt. Neuerdings in Inspektionskategorie B eingruppierte Bauwerke weisen zwar grundsätzlich ein besonderes Gefährdungspotenzial im Hinblick auf die zu gewährleistende Verkehrssicherheit auf, sind aber bautechnisch nicht so komplex, als dass es bei ihnen – im Unterschied zur Inspektionskategorie A – einer Bauwerksprüfung durch sachkundige Ingenieure bedarf. Hier wird zukünftig eine Bauwerksüberwachung erforderlich. Das zugehörige, neu erarbeitete BAWMerkblatt Schadensbewertung an Verkehrswasserbauwerken der Inspektionskategorie B (MSV‐B) gruppiert die betrachteten Bauwerke und gibt Vorgaben für die systematische Erfassung und Bewertung von Schäden an diesen. Mithilfe einer weitgehenden Standardisierung bedient das Merkblatt sowohl die Anforderungen an eine effiziente Datenerhebung vor Ort als auch an die Dokumentation der Ergebnisse im Programmsystem des Infrastrukturmanagements, WSVPruf. Nach eng konzertierter Entwicklung und Ausarbeitung in 2021, innerhalb der Verwaltung verteilt angelegter Qualitätssicherung und breit gestreuter Schulung mittels digitaler E‐Learning‐Formate wurde das Merkblatt im März 2022 eingeführt.