Entrepreneurship Im Gesundheitswesen III 2018
DOI: 10.1007/978-3-658-18413-1_14
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Die Kommune als Gestalter von Versorgungsprozessen – Eine organisationstheoretische Betrachtung

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“…Das im System der Kassenärztlichen Vereinigungen umzusetzende Prinzip einer kapazitiven Sicherstellungsverantwortung gewinnt dann aus Sicht der Leistungsberechtigten an Bedeutung, wenn das Vorhandensein einer bedarfsdeckenden Kapazität dem Risiko des einzelnen Versicherten nicht überantwortet werden soll, somit die Kombination aus Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Qualität von Leistungen zur Gewährleistung des gesellschaftlichen Sicherungsziels Rechnung getragen sein muss [14]. Im Kontext der Notfallversorgung wird dies unmittelbar ersichtlich, da hier eine unmittelbare Dringlichkeit vorliegt.…”
Section: Bestehende Sicherstellungsaufträge Im Bereich Der Sozialgese...unclassified
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“…Das im System der Kassenärztlichen Vereinigungen umzusetzende Prinzip einer kapazitiven Sicherstellungsverantwortung gewinnt dann aus Sicht der Leistungsberechtigten an Bedeutung, wenn das Vorhandensein einer bedarfsdeckenden Kapazität dem Risiko des einzelnen Versicherten nicht überantwortet werden soll, somit die Kombination aus Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Qualität von Leistungen zur Gewährleistung des gesellschaftlichen Sicherungsziels Rechnung getragen sein muss [14]. Im Kontext der Notfallversorgung wird dies unmittelbar ersichtlich, da hier eine unmittelbare Dringlichkeit vorliegt.…”
Section: Bestehende Sicherstellungsaufträge Im Bereich Der Sozialgese...unclassified
“…Dies würde insbesondere dann gelten, wenn keine Kapazitäten oder nur ein unzureichendes Angebot an Pflegekapazitäten in einer Region vorhanden wären. Die Analogie an ein eigenständiges institutionelles Arrangement analog zu Kassenärztlichen Vereinigungen müsste gar nicht zwangsläufig bemüht werden [14], vielmehr könnte eine Verpflichtung zur Kapazitätsvorhaltung auch über weniger institutionell gebundene Lösungen, wie etwa einer Ausschreibungslösung, erfolgen und in letzter Konsequenz auch in einer eigenen kommunalen Vorhaltung umgesetzt sein. Anleihen an ein Planungskonzept, das ein Monitoring der Kapazitäten in der Region, eine Ableitung an notwendigen Kapazitäten sowie ein ordnungspolitisches Konzept der subsidiären Eigenvorhaltung, sollte es kein freiwilliges Angebot von Leistungserbringern geben, vorsieht, sind in der Folge notwendig, natürlich auch die Einbettung der Pflegekassen als Kosten-und Leistungsträger der Pflegeversorgung.…”
Section: Implikationen Für Die Künftige Institutionelle Gestaltungunclassified