2005
DOI: 10.5771/0934-9200-2005-1-23
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Die Überlastung des Maßregelvollzugs: Folge von Verschärfungen im Kriminalrecht?

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“…Bei den Schuldunfähigen handelt es sich in der Regel um schizophren Erkrankte (die Begriffe Schizophrenie bzw. schizophren Erkrankter werden nachfolgend weiter gefasst und beziehen sich auf Patienten mit den Diagnosen F 20 -F 25 nach der ICD-10-Klassifikation [36] und durch das seit einem Jahrzehnt zunehmend verschärfte Strafrecht bedingt sein [9]. Dass in forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebrachte schizophren Erkrankte vor ihrem ersten allgemein-psychiatrischen Kontakt Verhaltensauffälligkeiten in Familie und Schule sowie ein höheres Ausmaß an Substanzmissbrauch und sozialer Fehlanpassung aufweisen, ist hinreichend bekannt [13].…”
unclassified
“…Bei den Schuldunfähigen handelt es sich in der Regel um schizophren Erkrankte (die Begriffe Schizophrenie bzw. schizophren Erkrankter werden nachfolgend weiter gefasst und beziehen sich auf Patienten mit den Diagnosen F 20 -F 25 nach der ICD-10-Klassifikation [36] und durch das seit einem Jahrzehnt zunehmend verschärfte Strafrecht bedingt sein [9]. Dass in forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebrachte schizophren Erkrankte vor ihrem ersten allgemein-psychiatrischen Kontakt Verhaltensauffälligkeiten in Familie und Schule sowie ein höheres Ausmaß an Substanzmissbrauch und sozialer Fehlanpassung aufweisen, ist hinreichend bekannt [13].…”
unclassified
“…gestiegene Arbeitslosigkeit, unsicherere Zukunftsvorsorge, Anstieg der Jugendgewalt, höhere Anforderungen an die aktive Gestaltung des eigenen Lebens haben in den letzten zwei Dekaden dazu beigetragen, dass in der Bevöl-kerung ein allgemeines Unsicherheitsgefühl entstanden ist, das sich auch auf das Themenfeld der Kriminalität bezieht [5,15,25] [3] berichtete indes über verschiedene ernst zu nehmende Hinweise, dass Entlassungen aus dem Maßregelvollzug seit der Gesetzesän-derung 1998 seltener geworden sind. Die einzige den Autoren bekannte und gut dokumentierte Aktenanalyse zur Veränderung der Praxis der vorzeitigen Entlassung stammt von Röthel [23].…”
Section: Der Rückgang Von Strafrestaussetzungen Vollzugslockerungen unclassified
“…Diese sind im Wesentlichen auf die vermehrte Anordnung der Maßregel des § 63 StGB durch die Gerichte, sowie deren Zurückhaltung bei der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 StGB -wohl auch infolge der Verschärfung der Entlassungsvoraussetzungen im Jahre 1998 -zurückzuführen [4]. So ist die Gesamtzahl der in den psychiatrischen Krankenhäusern untergebrachten Straftäter in zehn Jahren von 2.956 Insassen im Jahre 1996 auf 5.917 Patienten im Jahre 2006 angewachsen, womit ein vorläufiger Höchststand erreicht worden war, wie er seit Ende der 1960er Jahre nicht mehr bestanden hatte [25].…”
Section: Abstract Psychiatric Indefinite Detention -Non-treatable Ofunclassified