Zusammenfassung
Ziel der Studie Bisher wurden v. a. Einflussfaktoren der Antragstellung und Inanspruchnahme der medizinischen Rehabilitation wegen Rückenschmerzen untersucht. Potentielle Vorstufen der Leistungsbeantragung – Rehabilitationsbedürfnis und Antragsintention – waren bislang weniger Forschungsgegenstand im Kontext des Rehabilitationszugangs bei Rückenschmerzen. Die Studie untersucht deshalb die Häufigkeit und Determinanten dieser beiden Vorstufen.
Methodik Die Daten entstammen einer durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Kohortenstudie von 45 000 Versicherten der Deutschen Rentenversicherungen Nord und Mitteldeutschland. In die Analysen der Querschnittsdaten zum ersten Befragungszeitpunkt wurden 45- bis 59-jährige Personen mit Rückenschmerzen in den letzten 3 Monaten, ohne Erwerbsminderungsrente und ohne medizinische Rehabilitation in den letzten 4 Jahren eingeschlossen. Determinanten des Rehabilitationsbedürfnisses bzw. der Antragsintention wurden in multivariaten logistischen Regressionsanalysen untersucht.
Ergebnisse Von 6549 Personen mit Rückenschmerzen sahen sich 2348 (36%) als rehabilitationsbedürftig. Hiervon beabsichtigten 774 (33%) einen Antrag auf medizinische Rehabilitation innerhalb der nächsten 12 Monate zu stellen. Bei beiden Zielgrößen bestanden starke Zusammenhänge mit der sozialen Unterstützung durch nahestehende Personen. Das Rehabilitationsbedürfnis wurde zusätzlich durch Vorerfahrungen mit medizinischer Rehabilitation determiniert. Der zweitwichtigste Einflussfaktor auf die Antragsintention war die Unterstützung seitens Ärzt/innen und Therapeut/innen. Weitere Einflussfaktoren wirkten unterschiedlich auf beide Zielgrößen.
Schlussfolgerung Um den bedarfsgerechten Rehabilitationszugang zu verbessern, sollten bereits seine Vorstufen, das subjektive Rehabilitationsbedürfnis und die Antragsintention, mit ihren z. T. unterschiedlichen Determinanten beachtet werden. Dabei ist die Unterstützung durch das private Umfeld sowie Ärzt/innen und Therapeut/innen von großer Bedeutung. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Information und Einbeziehung dieser Akteure wichtige Bausteine sind, um einen bedarfsgerechten Zugang zu gewährleisten.