Neben der Unfallanzeige ist der Durchgangsarztbericht(D-Arzt-Bericht, F1000) nach Arbeitsunfällen eine zentrale Informationsquelle für die Unfallversicherungsträger (UVT). Der D-Arzt-Bericht gibt die wesentlichen Angaben der verletzten Person zum Unfall wieder und enthält die zuerst nach dem Unfall erhobenen ärztlichen Befunde. Anhand dieser Informationen prüfen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Darüber hinaus nehmen sie eine erste Bewertung der Art und Schwere der Verletzung vor. Der D-Arzt entscheidet mit dem Bericht über die Heilbehandlung zulasten eines UVT und über die weiteren Maßnahmen im Heilverfahren. Die Berichte haben deshalb eine Schlüsselfunktion für die Leistungspflichten der UVT und für die Steuerung des Heilverfahrens. Gerade bei schweren Verletzungen ist es wichtig, dass schon zu Beginn des Heilverfahrens die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Sind die Angaben in den D-Arzt-Berichten nicht schlüssig oder vollständig, müssen die UVT rückfragen und weitere Informationen einholen. Damit entstehen zusätzliche Aufwände für die Verwaltungen und für den Arzt. Zudem vergeht weitere Zeit, bis -auf der Grundlage der späteren Antwort -über die Heilverfahrenssteuerung und mögliche Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag überwiegend das generische Maskulinum verwendet. Dies impliziert immer beide Formen, schließt also die weibliche Form mit ein. Leistungsansprüche der verletzten Person entschieden werden kann. Wissenschaftliche Vorarbeiten (Forschungsprojekt) Aufgrund der Bedeutung des D-Arzt-Berichts für die Verwaltungen und der Neuausrichtung der stationären Heilverfahren beschloss die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), einen Schwerpunkt der Qualitätssicherung auf die Überprüfung der Prozessqualität im D-Arzt-Verfahren zu legen. Unterstützt von einem Expertenteam aus D-Ärzten sowie Vertretern der UVT und der DGUV-Landesverbände wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes hierfür in mehreren Entwicklungsschritten eine Checkliste mit standardisierten Qualitätskriterien zur Prüfung der D-Arzt-Berichte entwickelt. Erprobt wurde die Checkliste in der Region des Landesverbandes Nordost. Es prüften 16 Peers aus der medizinischen Praxis und der Verwaltung 474 anonymisierte D-Arzt-Berichte und bewerteten diese anhand der Checkliste auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit bezüglich der einzelnen Angaben. Das Forschungsprojekt wurde 2015 abgeschlossen [1]. Das Forschungsprojekt hat gezeigt, dass das Prüfverfahren aufgrund der entwickelten Checkliste praktikabel ist. Im Vergleich der Dokumentationsqualität der geprüften Berichte zeichneten sich hinsichtlich der Kriterien der Checkliste Qualitätsunterschiede ab. In der zusätz-lich durchgeführten Reliabilitätstestung wurde eine Beurteilungsübereinstimmung zwischen 60 % und 90 % erreicht [2]. Qualitätssicherungsverfahren Erste bundesweite Umsetzung Aufgrund der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt hat die DGUV beschlossen, dieses Verfahren zur Qualitätssicherung der D-Arzt-Berichte (Formular F1000) ...