“…Fachliche Beurteilung und Prüfung einer Planungsleistung erfolgen in Vernetzung mit anderen Fachmodellen. Beispiele sind: - ausreichender Untersuchungsumfang von Baugrundaufschlüssen in Abhängigkeit der geplanten Bauwerke und der Planungsphase,
- ausreichende Untersuchungstiefe (Mindesttiefen) von Baugrundaufschlüssen in Abhängigkeit der geplanten Bauwerke,
- Vorhandensein von dicht angrenzenden, verschiebungs‐ oder setzungsempfindlichen Bauwerken,
- Lage der Ankerverpressstrecken in einer bestimmten Baugrundschicht,
- normativ vorgegebene Abstände einer Ankerverpressstrecke von einem Bauwerk,
- Lage und Abstand von Injektionsstellen in einer bestimmten Baugrundschicht,
- Gründungstiefe einer Flach‐ oder Tiefgründung bis in eine bestimmte, tragfähige Baugrundschicht,
- Einhaltung eines Mindestabstandes von Baugrundeingriffen von bestehenden Einbauten und Leitungen,
- Mindesteinbindetiefe und ausreichende Festigkeiten ober‐ und unterhalb des Fußes von Pfählen bei Bemessung nach Erfahrungswerten,
- übereinstimmende Lage von geplanten Bauwerken mit den Kenngrößen der Baugrund‐Bauwerk‐Interaktion durch den Geotechniker (s. auch [7])
…”