Zusammenfassung
Ziel der Studie Der suchtspezifische Qualifikationsstand von Jobcenterfachkräften hat einen Einfluss auf die berufliche Integration von Arbeitslosengeld II-Beziehenden mit Suchtproblemen. In der vorliegenden Studie wurde der suchtspezifische Weiterbildungsbedarf von Jobcenterfachkräften in 4 Grundsicherungsstellen in Nordrhein-Westfalen (NRW) ermittelt, um auf der Grundlage dieser Bedarfsanalyse ein passgenaues Weiterbildungskonzept zum Thema Sucht für Beschäftigte in den Jobcentern zu entwickeln.
Methode Um die Weiterbildungsbedarfe sowie geeignete Rahmenbedingungen zu identifizieren, wurde eine standardisierte Onlinebefragung in 4 Jobcentern in Nordrhein-Westfalen (im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II (SGB II)) durchgeführt. Diese orientierte sich inhaltlich an der bundesweiten Erhebung zu den Rahmenbedingungen für suchtkranke Leistungsbeziehende und enthielt neben Items zu Schulungs- und Beratungsbedarfen auch Fragen zu bisher besuchten suchtspezifischen Weiterbildungen sowie geeigneten Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Umsetzung einer Schulung zum Thema Sucht.
Ergebnisse Insgesamt nahmen an der Befragung 511 Jobcenterfachkräfte teil. Es konnte eine Netto-Rücklaufquote von 64,1% erzielt werden. 76% der Befragten geben einen suchtbezogenen Schulungsbedarf an, wobei insgesamt 29,4% der Stichprobe hierzu bereits geschult worden sind. Die größten Bedarfe werden bereichsübergreifend im Erkennen von Suchtproblemen (55,1%) und im Ansprechen auf Suchtverdacht (52,1%) gesehen. Je nach Fachkräftegruppe zeigen sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in den Bedarfen: Integrationsfachkräfte geben neben den genannten Aspekten einen hohen Bedarf in der Bedeutung der Sucht für die Arbeitsfähigkeit (54,3%) und im Überblick über suchtspezifische Behandlungsangebote (51,4%) an, Leistungssachbearbeiterinnen und -bearbeiter in Deeskalationsstrategien (49,8%). Eine Präsenzschulung wird von 85,8% gegenüber Online- oder Blended-Learning-Angeboten bevorzugt. Diese soll eher von einer externen Bildungsleitung (90,1%) als von internen Mitarbeitenden (9,9%) durchgeführt werden.
Schlussfolgerung Der Bedarf an suchtspezifischen Schulungen ist trotz verschiedener Bemühungen und Initiativen der letzten Jahre weiterhin hoch. Die wichtigsten Schulungsbedarfe beziehen sich eher auf konkrete Integrationsangebote und praktische Unterstützungsmöglichkeiten der Betroffenen als auf Informationen zu Sucht oder Methoden und Vorgehensweisen im Beratungsprozess. Auch Leistungssachbearbeiterinnen und -bearbeiter sollten in Schulungen einbezogen werden. In diesem Bereich sind jedoch stärker Beratungsstrategien relevant.