2004
DOI: 10.1515/gpr.2004.1.5.273
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EuGH-Rechtsprechung zum Vergaberecht in den Jahren 2004/2004

Abstract: Art. 5 III VerbrKaufRL und § 476 BGB haben damit eine zusätzliche Funktion: Bei sich entwickelnden oder "weiterfressenden" Mängeln kann die Vermutung die Klärung der genauen Ursache der Vertragswidrigkeit entbehrlich machen, wenn sie nur auf einer Entwicklungsstufe vom Verkäufer nicht widerlegt werden kann. 13 Das bedeutet für den Käufer nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts eine erhebliche Erleichterung und verlangt vom Gericht, daß es den Gegenbeweis für jede Stufe der Entwicklung einfordert. Diese für den V… Show more

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