Zusammenfassung
Einleitung Bei stationärer Aufnahme scheint die Aktualität und Vollständigkeit des Bundeseinheitlichen Medikationsplans häufig nicht gegeben. Ebenso ist unklar, welche Charakteristiken der Pläne die Wahrscheinlichkeit für Diskrepanzen erhöhen.
Methoden Retrospektiv wurden deshalb 100 Pläne, die zur Arzneimittelanamnese elektiver Patienten einer chirurgischen Klinik mitgebracht wurden, geprüft, ob und welche Abweichungen bestanden. Die Abweichungen wurden 7 Kategorien zugeordnet: Arzneimittel, das in der Anamnese erfasst wurde, fehlt auf dem Plan, Arzneimittel auf dem Plan wird nicht mehr eingenommen, Stärke oder Dosierung fehlt auf dem Plan bzw. ist falsch oder die Darreichungsform ist falsch dokumentiert. Hinweise zur Arzneimitteltherapiesicherheit, involvierte Arzneimittel und -formen wurden ebenfalls erfasst. Mithilfe multivariater Analysen wurde der Einfluss der Aktualität, der Anzahl der Arzneimittel und der ausstellenden Facharztdisziplin der Pläne auf die Art und Anzahl an Diskrepanzen untersucht.
Ergebnisse Zur Arzneimittelanamnese wiesen 78 % (78/100) der Pläne Abweichungen auf. Insgesamt wurden 226 Abweichungen (2,3 ± 0,6 Abweichungen/Anamnese) dokumentiert. Am häufigsten fehlte ein Arzneimittel auf dem Plan (n = 103). Von allen Hinweisen und Empfehlungen betrafen 64 % (83/177) das perioperative Management von Antithrombotika (n = 55) und Antidiabetika (n = 28). In der multivariaten Analyse stieg nur das Risiko für fehlerhafte Angaben bei Stärke und Dosierung mit dem Alter der Pläne signifikant (p = 0,047) und war um mehr als das 2-fache erhöht, wenn der Plan älter als einen Monat war.
Diskussion Die Aktualität, Vollständigkeit und Aspekte der Arzneimitteltherapiesicherheit des Bundeseinheitlichen Medikationsplans sollten umfassend und gezielt im Anamnesegespräch validiert werden. In der Praxis sollten Pläne, die älter als 1 Monat sind, besonders kritisch hinsichtlich Angaben zu Stärke und Dosierung geprüft und der Plan entsprechend regelmäßig aktualisiert werden.