ZusammenfassungIm April 2019 stellte der Bundesgerichtshof in einem Urteil (III ZR 35/18) klar, dass Lehrkräften die Pflicht zur Ersten Hilfe im Sportunterricht obliegt. Schon 2014 hatte der Schulausschuss der Kulturministerkonferenz den Bundesländern empfohlen, Wiederbelebungsunterricht in den Schulunterricht zu implementieren und dafür Lehrkräfte auszubilden. In einer Umfrage wurden jetzt die zuständigen Ministerien aller Bundesländer vom Deutschen Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC), gebeten, ihren diesbezüglichen Projektstand mitzuteilen. Nur 2 der 16 Bundesländer (Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern) meldeten hierbei eine weitgehende Flächendeckung. In 75 % der Fälle führen Lehrerinnen und Lehrer den Wiederbelebungsunterricht durch. Jeweils zur Hälfte wurden hierbei größere professionelle Wiederbelebungspuppen und einfache Wiederbelebungspuppen benutzt, die speziell für den Schulunterricht konzipiert wurden. Die Lehrkräfte wurden in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, Hilfsorganisationen und Rettungsdienstpersonal ausgebildet, das teilweise auch selbst Unterrichtseinheiten übernahm. Im Ergebnis befinden sich 6 Jahre nach der Publikation der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Wiederbelebungsunterricht an deutschen Schulen fast alle Bundesländer noch in der Aufbauphase. Es muss daher nachdrücklich auf eine zeitnahe Umsetzung der Empfehlung zur Implementierung von Wiederbelebungsunterricht bei Schulen und Kultusministerien hingewirkt werden, um so die Überlebensrate nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand auch in Deutschland deutlich zu verbessern. Ziel ist es, dass alle Schulen bundesweit Wiederbelebungsunterricht durchführen und Lehrkräfte entsprechend qualifiziert werden.