Die Zulassung bzw. Indikationserweiterung für alle onkologischen Arzneimittel erfolgt heute in Europa basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in einem zentralisierten Verfahren der European Medicines Agency (EMA). Untersuchungen der letzten Jahre haben Mängel in den Zulassungsstudien aufgezeigt. So werden beispielsweise die Vorgaben der EMA nicht immer konsequent beachtet und Studien werden nach Zwischenanalysen, die zu diesem Zeitpunkt eine bessere Wirksamkeit gegenüber dem Vergleichsarm zeigen, vorzeitig abgebrochen. Unsere aktuelle Auswertung der Europäischen Bewertungsberichte (Auswertungszeitraum: 01.01.2009 bis 13.08.2012) zu 29 Wirkstoffen für 39 onkologische Indikationen ergibt, dass sich die Qualität der Zulassungsstudien in verschiedener Hinsicht verbessert hat. So wurden meist die von der EMA und der Food and Drug Administration (FDA) empfohlenen primären Endpunkte - Gesamtüberleben und progressionsfreies Überleben - verwendet und nur eine Studie wurde als Phase-II-Studie ohne Vergleichsarm durchgeführt. Demgegenüber werden die onkologischen Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Drugs) auf der Basis von kleinen Studien zugelassen, die vielfach offen und nicht randomisiert durchgeführt werden und Surrogatendpunkte unter suchen. Nach der Zulassung ist für die Beantwortung der noch offenen patientenrelevanten Fragen die Durchführung von unabhängigen klinischen Studien erforderlich, für die verstärkt öffentliche Gelder bereitgestellt und bürokratische Hürden abgebaut werden müssen. Nur so kann ein effizienter Umgang mit begrenzten Gesundheitsressourcen ermöglicht und die Versorgungsqualität von Tumorpatienten verbessert werden.