Copyright Mohr Siebeck644 Benjamin Rusteberg Kopftuchverbote als Mittel zur Abwehr nicht existenter Gefahren JZ 13/2015 oder konkret -ein für allemal eine Absage erteilt hätte. Natürlich bestehen Grenzen bei der Ausübung eines Amtes. Diese werden aber nicht durch das bloße Tragen eines als religiös verpflichtend angesehenen Kleidungsstücks über-schritten, sondern können sich lediglich aus dem sonstigen Verhalten des Grundrechtsträgers ergeben. Hier bestehen für gläubige Personen die gleichen Pflichten, die auch für alle anderen gelten. Durch die vom BVerfG gefundene Lösung besteht die Gefahr, dass die Konflikte nun statt auf der gesetzgeberischen Ebene auf der Ebene einzelner Schulen weiter gehen. Hier wird die weitere Entwicklung abzuwarten sein. 67 Die Folgen des ausgeübten Widerrufs sind mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie grundlegend neu geregelt worden. Der Beitrag geht der Frage nach, welche bisher ausgefochtenen Streitfragen sich durch die heutigen Vorschriften erledigt haben und welche sich neu stellen.