Zusammenfassung
Hintergrund Die Rhizarthrose ist eine der häufigsten Erkrankungen der Hand, die durch multiple medizinische und paramedizinische Fachdisziplinen behandelt wird. Vor allem die interventionellen und operativen Therapieoptionen bergen aufgrund ihrer Invasivität ein Risiko für Komplikationen und ebendann auch für Behandlungsfehler. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beurteilung der Qualität der Therapie der Rhizarthrose anhand von Behandlungsfehlervorwürfen.
Patienten und Methoden Von der Norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen wurden die Daten von Behandlungsfehlervorwürfen bei der Hauptdiagnose Rhizarthrose (ICD-10 M18) der Jahre 2010 bis einschließlich 2018 zur Verfügung gestellt. Diese wurden nach behandelnder Fachabteilung aufgeteilt und analysiert. Die nachgewiesenen Behandlungsfehler wurden näher betrachtet und statistisch ausgewertet.
Ergebnisse Insgesamt wurden 44 Behandlungsfehlervorwürfe in den 9 Jahre geäußert. In 16 Fällen wurde ein Behandlungsfehler nachgewiesen (36,4 %): Handchirurgie 8 von 24 (30,0 %), Unfallchirurgie und Orthopädie 6 von 14 (42,9 %), Plastische Chirurgie 1 von 2 (50,0 %), Allgemeinchirurgie 1 von 1 (100,0 %) sowie je 0 von 1 (0,0 %) für die Fachabteilungen Diagnostische Radiologie, Strahlentherapie und Anästhesie. Bei chirurgischen Fachärzten mit der Zusatzqualifikation Handchirurgie kam es deutlich, jedoch nicht signifikant weniger zu Behandlungsfehlern (8 von 24 Fälle, 30 %) als bei chirurgischen Fachärzten ohne Zusatzqualifikation Handchirurgie (8 von 17 Fälle, 47,1 %) haben (p = 0,286).
Schlussfolgerung Bedankt man, dass Operationen der Rhizarthrose zu den häufigsten Eingriffen an der Hand gehören, sprechen die vorliegenden Daten für eine fehlerarme Behandlung der Rhizarthrose in Deutschland. Dabei ist die Rate an Behandlungsfehlern von Handchirurgen deutlich geringer als bei chirurgischen Fachärzten ohne Zusatzbezeichnung Handchirurgie.