In Germany, Hand Surgery is an additional qualification that can only be obtained by a three-year training after a completed residency in General Surgery, Plastic Surgery or Trauma and Orthopaedic Surgery. Nevertheless, injuries and diseases of the hand are also treated by physicians without this particular qualification. It is questionable whether these treatments more often lead to medical malpractice. 376 charges of medical malpractice in surgical treatments of the hand and forearm that were closed in 2014 and 2015 were collected by the Arbitration Board for Medical Liability Issues of the Medical Association of North Germany.Cases with proven medical malpractice were classified by the qualification of the physician in charge and analysed. A statistical analysis was performed with the use of the program SPSS (IBM). Medical malpractice was proven in 42 of 113 cases with an attending physician who held the additional qualification for Hand Surgery (37.2 %). For physicians without this qualification, the figures were 79 out of 155 (51.0 %) in the group of trauma and orthopaedic surgeons and 54 out of 108 (50.0 %) in the group of general surgeons. The differences between the hand surgeons and the trauma and orthopaedic surgeons (p = 0.017) and between hand surgeons and general surgeons were significant (p = 0.037). It was shown that physicians with an additional qualification in hand surgery had signifcantly fewer proven medical malpratice cases than physicians without this qualification. The following trends were observed in the cases of the physicians without the additional qualification in hand surgery: underestimation of the severity of trauma to soft tissues and infections of the hand, errors in the surgical examination of the hand, including functional tests of tendons and nerves, as well as in diagnostic findings after X-ray studies of the hand.
Zusammenfassung Hintergrund Fettabsaugungen gehören weltweit zu den häufigsten plastisch-chirurgischen Eingriffen. Sie werden sowohl im ambulanten als auch im stationären Rahmen durchgeführt. Im ambulanten Setting wird zumeist Tumeszenzlösung unterschiedlicher Zusammensetzung eingesetzt. Vielfach besteht Unklarheit darüber, bis zu welcher Absaugmenge noch ambulant abgesaugt werden kann bzw. ab wann ein stationäres Setting geeigneter wäre. Zudem ist es unklar, welche Parameter in der Nachbeobachtungsphase eines ambulanten Eingriffes über welche Dauer überwacht werden sollen, um für die Patienten eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Material und Methoden Es wurde eine systematische Literaturrecherche mit Hilfe der Datenbank MEDLINE der U.S.-amerikanischen National Library of Medicine (NLM) sowie der bibliografischen Suchmaschine Google Scholar (https://scholar.google.com) des Unternehmens Google LLC durchgeführt. Dabei wurden die Schlagwörter „Liposuction Anesthesia“ und „Liposuction Guidelines“ verwendet. Es wurden alle aus der Suche resultierenden Arbeiten anhand des Titels und des Abstracts auf thematische Übereinstimmung geprüft. Die Arbeiten wurden gewichtet nach Evidenzgrad, Aussagekraft und Verfügbarkeit analysiert und entsprechend der Fachrichtung der Autoren in die Gruppe Chirurgie oder Anästhesie aufgeteilt. Ergebnisse Nach der Literaturrecherche und Überprüfung wurden insgesamt 197 Arbeiten identifiziert und analysiert. Es konnten die Empfehlungen aus der internationalen und deutschsprachigen Literatur systematisch zusammengefasst werden. Schlussfolgerung Die Tumeszenzlokalanästhesie im ambulanten Rahmen bietet diverse Vorteile für Behandler und Patienten, unter anderem eine Kostenreduktion und das Vermeiden der Risiken einer Intubationsnarkose. Das Verfahren zeigt allerdings Limitationen in Bezug auf die Liposuktionsmengen, die sicher entfernt werden können. Je größer die Absaugmenge, umso größer die verabreichte Lokalanästhetikadosis und damit umso länger die notwendige postoperative Beobachtungzeit. Aus unserer Sicht sollte die Tumeszenzlokalanästhesie für kleine und lokalisierte Liposuktionen vorbehalten werden. Die Liposuktion in Narkose bietet mehr Vorteile, vor allem bei steigendem Absaugvolumen.
ist nach dem Basalzellkarzinom der zweithäufigste maligne Hauttumor mit einer Inzidenzrate von ca. 8,5-21,8. Vornehmlich tritt der Tumor in höherem Alter besonders im Bereich stark sonnenexponierter Haut auf. Therapie-Goldstandard ist die vollständige Exzision des Tumors im Gesunden mit einem leitliniengerechten Sicherheitsabstand [1]. Gerade an sonnenexponierten Arealen wie Kopf und Extremitäten fordern große Weichteildefekte eine umso präzisere Planung der Defektdeckung unter Einhaltung und Wahrung der funktionellen und ästhetischen Einheiten. Etliche Lappenplastiken für diverse Lokalisationen im Gesichtsbereich wurden bereits beschrieben, sodass dem Operateur eine Reihe von Optionen zur Verfügung stehen. Der Keystone-Perforator-Insellappen hat sich als sicheres und hilfreiches Werkzeug zur Rekonstruktion großer Haut-Weichteildefekte bewährt. Erstmalig wurde der sog. "Schlüsselstein"-Perforator-Lappen von dem australischen Chirurgen Felix C. Behan 2003 beschrieben [2, 3]. Wir beschreiben eine interessante Modifikation des altbewährten Keystone-Perforator-Insellappens für eine ästhetisch ansprechende und funktionelle Rekonstruktion, angewandt an einem großen Defekt der anterioren Wangen-und Perioralregion [4, 5].
Zusammenfassung Hintergrund Die Rhizarthrose ist eine der häufigsten Erkrankungen der Hand, die durch multiple medizinische und paramedizinische Fachdisziplinen behandelt wird. Vor allem die interventionellen und operativen Therapieoptionen bergen aufgrund ihrer Invasivität ein Risiko für Komplikationen und ebendann auch für Behandlungsfehler. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beurteilung der Qualität der Therapie der Rhizarthrose anhand von Behandlungsfehlervorwürfen. Patienten und Methoden Von der Norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen wurden die Daten von Behandlungsfehlervorwürfen bei der Hauptdiagnose Rhizarthrose (ICD-10 M18) der Jahre 2010 bis einschließlich 2018 zur Verfügung gestellt. Diese wurden nach behandelnder Fachabteilung aufgeteilt und analysiert. Die nachgewiesenen Behandlungsfehler wurden näher betrachtet und statistisch ausgewertet. Ergebnisse Insgesamt wurden 44 Behandlungsfehlervorwürfe in den 9 Jahre geäußert. In 16 Fällen wurde ein Behandlungsfehler nachgewiesen (36,4 %): Handchirurgie 8 von 24 (30,0 %), Unfallchirurgie und Orthopädie 6 von 14 (42,9 %), Plastische Chirurgie 1 von 2 (50,0 %), Allgemeinchirurgie 1 von 1 (100,0 %) sowie je 0 von 1 (0,0 %) für die Fachabteilungen Diagnostische Radiologie, Strahlentherapie und Anästhesie. Bei chirurgischen Fachärzten mit der Zusatzqualifikation Handchirurgie kam es deutlich, jedoch nicht signifikant weniger zu Behandlungsfehlern (8 von 24 Fälle, 30 %) als bei chirurgischen Fachärzten ohne Zusatzqualifikation Handchirurgie (8 von 17 Fälle, 47,1 %) haben (p = 0,286). Schlussfolgerung Bedankt man, dass Operationen der Rhizarthrose zu den häufigsten Eingriffen an der Hand gehören, sprechen die vorliegenden Daten für eine fehlerarme Behandlung der Rhizarthrose in Deutschland. Dabei ist die Rate an Behandlungsfehlern von Handchirurgen deutlich geringer als bei chirurgischen Fachärzten ohne Zusatzbezeichnung Handchirurgie.
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