2010
DOI: 10.1628/002268810791536561
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Hanns Prütting/Gerhard Wegen/Gerd Weinreich (Hrsg.): BGB. Kommentar. 4. Aufl

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...
1
1

Citation Types

0
0
0
3

Year Published

2016
2016
2016
2016

Publication Types

Select...
1

Relationship

0
1

Authors

Journals

citations
Cited by 1 publication
(3 citation statements)
references
References 0 publications
0
0
0
3
Order By: Relevance
“…12 Zweifelhaft wird die Frage nach der Haftung des Untervertreters, wenn der Untervertreter zwar im Rahmen seiner (Unter-)Vertretungsmacht gehandelt, der Hauptvertreter seinerseits aber ohne Vertretungsmacht agiert hat: schung. 58 Diese führt dazu, dass ein Eigengeschäft des unter dem fremden Namen Handelnden vorliegt und die § § 177 ff. BGB dementsprechend nicht (auch nicht analog) anzuwenden sind.…”
Section: Besondere Fallkonstellationen A) Die Haftung Des Untervertreunclassified
See 2 more Smart Citations
“…12 Zweifelhaft wird die Frage nach der Haftung des Untervertreters, wenn der Untervertreter zwar im Rahmen seiner (Unter-)Vertretungsmacht gehandelt, der Hauptvertreter seinerseits aber ohne Vertretungsmacht agiert hat: schung. 58 Diese führt dazu, dass ein Eigengeschäft des unter dem fremden Namen Handelnden vorliegt und die § § 177 ff. BGB dementsprechend nicht (auch nicht analog) anzuwenden sind.…”
Section: Besondere Fallkonstellationen A) Die Haftung Des Untervertreunclassified
“…86 88 Maßgeblich ist also, wie ein objektiver Geschäftsgegner das Auftreten verstehen durfte. 89 Tritt der ursprüngliche Bote danach als Vertreter auf und agiert er dabei im Rahmen seiner Botenmacht, wird der »Vertretene« an diese Erklärung gebunden. 90 Handelt er stattdessen aber als Vertreter ohne oder nicht im Rahmen seiner ursprünglichen Botenmacht, sind die § § 177 ff.…”
Section: C) Der Boteunclassified
See 1 more Smart Citation