The period of gestation is of some value in the evaluation of the "obviously impossible" of § 159i BGB versus reasonable medical certainty and of doubtful circumstances within the limits of § 1600 o BGB. The period of gestation, irrespective of the assertions of the parties in a certain case, is unable to clarify the biologic process to the extent required legally. The probabilities which are ascertained can only assist in arriving at a conclusion and do not have the value of the serological or anthropological determinations.Zusammen/assung. Die Darstellung zeigt, dal3 auch dem Tragzeitgutachten eine gewisse Bedcutung bei der Feststellung der Umst~inde, die das ,,offenbar unmSglich" des § 1591 BGB mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkcit auszustatten vermSgen oder schwerwiegende Zweifel im Sinne des § 1600 o BGB begrfinden, zukommt. Es vermag aber unab-h~ngig yon den Behauptungen der im Einzelfall Beteiligten biologisches Geschehen nieht mit der forensisch erforderliehen Sicherheit aufzukliiren. Die ermittelten Wahrscheinlichkeiten k5nnen immer nur Anhaltspunkte sein. Das Tragzeitgutachten wird damit forensisch nicht die selbstgndige Bedeutung haben, die dem serologischen oder den erbbiologisch-anthropologischen Gutachten zuzusprechen ist. Es kann lediglich dazu geeignet sein, das Gesamtbild abzurunden.