“…Das Protokoll betont dabei, ebenso wie die aktuellen EU-Richtlinien zur Berücksichtigung von Opfern im Strafverfahren (Wenzel, Völkl-Kernstock et al 2019), den Schutz vor sekundärer Viktimisierung bzw. Retraumatisierung, also in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, medizinische und juristische Untersuchungen und Befragungen so durchzuführen, dass es nicht zu einer neuen oder erneuten Traumatisierung der Opfer, beispielsweise durch die Reaktivierung belastender Erinnerungen oder die psychologische Abwertung des Opfers, selbst kommt.…”