Kämpfe Um Migrationspolitik 2014
DOI: 10.1515/transcript.9783839424025.187
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Iii. Die Verrechtlichung Der Südgrenze

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“…Epps empirische Beobachtung wird durch vergleichbare Forschungen zur Entwicklung der Menschenrechte in Europa bestätigt; zum Beispiel wurden die Rechtsprechungslinien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wesentlich durch (strategische) Rechtskämpfe geprägt, in die zivilgesellschaftliche Organisationen entscheidend eingebunden waren (Cichowski 2013, Hodson 2011: 81 ff., Buckel 2013, Pichl/Vester 2014. Erfolgreiche rechtspolitische Strategien können oft nur von NGOs beziehungsweise juristischen Think-Tanks betrieben werden, die über das Geld, das Personal, die Zeit und die Expertise verfügen, um einen Rechtsfall vom Anfang bis zum Ende samt einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren.…”
Section: Juridische Ressourcenunclassified
“…Epps empirische Beobachtung wird durch vergleichbare Forschungen zur Entwicklung der Menschenrechte in Europa bestätigt; zum Beispiel wurden die Rechtsprechungslinien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wesentlich durch (strategische) Rechtskämpfe geprägt, in die zivilgesellschaftliche Organisationen entscheidend eingebunden waren (Cichowski 2013, Hodson 2011: 81 ff., Buckel 2013, Pichl/Vester 2014. Erfolgreiche rechtspolitische Strategien können oft nur von NGOs beziehungsweise juristischen Think-Tanks betrieben werden, die über das Geld, das Personal, die Zeit und die Expertise verfügen, um einen Rechtsfall vom Anfang bis zum Ende samt einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren.…”
Section: Juridische Ressourcenunclassified
“…Viele von ihnen muss die italienische Regierung laut Urteil für die Auszahlung der 15.000 Euro Entschädigung, die ihnen das Gericht zusprach, überhaupt erst ausfindig machen, etwa in tunesischen Flüchtlingslagern. Dabei legt sie bisher eine Verschleppungsstrategie an den Tag: Obwohl sich die vorgesehene Entschädigungsfrist auf drei Monate beläuft, hat die italienische Regierung auch mehr als ein Jahr nach dem Urteil noch keine*n einzige*n Kläger*in entschädigt, nicht einmal den in Italien lebenden Ermias Berhane (Pichl/Vester 2013).…”
Section: Reaktionenunclassified