Zusammenfassung
Hintergrund
Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen haben aufgrund ihrer Autoimmunerkrankung, aber auch bedingt durch die immunsuppressive Medikation ein erhöhtes Infektrisiko. Obwohl Impfungen in der Primärprophylaxe von Infektionen bekanntermaßen effektiv sind, ist die Impfrate in Deutschland generell zu niedrig. Wegen des zuletzt zunehmenden, teils epidemieartigen Auftretens von Masern ist die Lebendimpfung gegen Masern in Deutschland seit Kurzem gesetzlich vorgeschrieben.
Fragestellung
Wie viele Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen sind aktuell ausreichend gegen Masern geschützt?
Methode
Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen des Rheumazentrums Ruhrgebiet wurden zwischen Dezember 2017 und Oktober 2018 prospektiv und konsekutiv eingeschlossen. Dabei wurden Daten zu Erkrankung und Therapie auf Ebene von Substanzklassen sowie die Impf- und Infektanamnese erhoben. Alle Angaben zu Impfungen wurden im Impfpass kontrolliert. Antikörpertiter gegen Masern wurden mit ELISA bestimmt. Als Schwellenwert für einen ausreichenden Schutz gegen Masern wurden 150 mIU/ml festgelegt.
Ergebnis
Von 975 Patienten konnten 540 (55,4 %) einen Impfausweis vorlegen. Bei 201 Patienten mit Ausweis (37,2 %) lagen dokumentierte Impfungen seit Geburt vor. Insgesamt hatten 45 von 267 nach 1970 geborene Patienten (16,9 %) einen suffizienten Impfschutz gegen Masern. Die anamnestischen Angaben zu einer Masernerkrankung in der Kindheit differenzierten nicht zwischen Patienten mit und ohne protektiven Masern-IgG-Antikörpern. Protektive Masern-IgG-Antikörper wurden bei 901 Patienten von 928 Patienten mit Messung der Masern-IgG-Antikörperspiegel (97,1 %) nachgewiesen. Die unterschiedlichen Wirkprinzipien der aktuellen immunsuppressiven Therapie hatten darauf keinen Einfluss.
Diskussion
Diese Daten zeigen, dass mindestens 2,9 % der Patienten keinen ausreichenden Schutz gegen Masern haben. Interessanterweise hatte die Mehrheit der nach 1970 geborenen Patienten protektive Antikörper trotz fehlenden Impfschutzes gegen Masern. Die Anstrengungen sowohl im primär- als auch im fachärztlichen Bereich sollten dringend verstärkt werden, um eine adäquate Infektionsprophylaxe bei besonders gefährdeten Patienten gewährleisten zu können.