Zusammenfassung
Behandlungen in einem Krankenhaus unterscheiden sich von Behandlungen in einer Rehabilitationsklinik rechtlich dadurch, dass den Patienten im Krankenhaus jederzeitige Hilfe durch Ärzte und anderes qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen muss – in der Rehabilitationsklinik hingegen nicht. Seit der Abfassung der zugehörigen Sozialgesetze vor über 30 Jahren werden mehr akutmedizinische Interventionen durchgeführt und die Zahl der Älteren in der Bevölkerung hat zugenommen. Infolgedessen sind Patienten heute älter und multimorbider und dadurch komplikationsgefährdeter. Dies gilt insbesondere für die postakute neurologische Versorgung. Deswegen sind die ursprünglichen Rahmenkonzepte für neurologische Rehabilitationsbehandlung fragwürdig geworden. Wir untersuchten daher prospektiv, wie häufig Patienten in der neurologischen Anschlussrehabilitation akute Komplikationen entwickelten und sofortiger Hilfe durch qualifiziertes Personal bedurften. Wir fanden unter 759 innerhalb einer sechsmonatigen Beobachtungsperiode behandelten Patienten 602 krankenhausmedizinische Komplikationen (Stürze, akute Harnwegsinfekte, Fieber anderer Art, Clostridium-difficile-Diarrhöen, Pneumonien, respiratorische Insuffizienz, Septitiden, epileptische Anfälle und Herzrhythmusstörungen). Insgesamt musste so in der untersuchten Einrichtung im Mittel mehr als dreimal pro Tag akutmedizinisch interveniert werden. Wir schlussfolgern, dass neurologische Anschlussrehabilitation dem bisherigen sozialgesetzlichen Rahmen entwachsen ist und Krankenhausbehandlung umfasst.