ZusammenfassungIn der Geschichte der deutschen Psychiatrie ist die Schwierigkeit, schwer psychisch kranke Menschen zurück in das Arbeitsleben zu bringen, bekannt. Vor allem die Arbeitstherapie wurde als Instrument zur Überwindung dieses Problems gesehen. Als Beispiel dafür stehen die Reformbemühungen der Rodewischer Thesen. Vor dem Hintergrund sozialrechtlicher Grundlagen wurden Leistungen zur beruflichen Teilhabe in Deutschland seither jedoch fast ausschließlich im klassischen Rehabilitationssektor ausgebaut und wurden kaum prioritär als Therapieauftrag in der Akutpsychiatrie gesehen. Die historische Erfahrung zeigt, dass genau hier Änderungsbedarf besteht, um die Arbeitsfähigkeit psychisch Kranker langfristig zu erhalten und frühzeitige Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung zu verhindern.