“…Der in diesem Zusammenhang eingeführte Begriff der "cognitive liberty" [75] fußt auf zwei grundlegenden Prinzipien, die die Handlungsautonomie des einzelnen Bürgers schützen und maximieren sollen: Solange das Verhalten des Einzelnen die Interessen anderer nicht verletzt, sollte ererstensniemals gezwungen werden können, dem Einsatz von Neurotechnologien (ob pharmakologischer Natur oder nicht) zuzustimmen, welche direkt mit seinem eigenen Gehirn interagieren, und das Individuum darfzweitensauch nicht durch Kriminalisierung oder auf andere Weise daran gehindert werden, solche neuen Technologien für sich selbst einzusetzen ( [75], S. 227). In der ethisch fundierten Politikberatung muss es jedoch auch um öffentliche Güter gehen und nicht ausschließlich um die Maximierung individueller Autonomie [76]. Saskia Nagel hat zudem herausgearbeitet, dass bestimmte Einschränkungen nicht nur im Interesse des autonomen Individuums selbst liegen, sondern dass die Anerkennung von Autonomie auch in der Anerkennung eines Rechts auf staatlichen Schutz und Begleitung bestehen kann ( [77], S. 117, [78]).…”