Die neue M-WBO (Musterweiterbildungsordnung) wurde 6 Jahre lang entwickelt und zum 01.07.2020 von den meisten LÄK (Landesärztekammern) in Kraft gesetzt. Die künftige Weiterbildung zum Hautarzt ist kompetenzorientiert. Dies soll beobachtbare, erfolgreiche Problemlösungen in der Praxis ermöglichen. Damit ist der Kompetenzerwerb nur davon abhängig, ob das Ziel erreicht wurde. Zur Feststellung des Erreichens der jeweiligen Kompetenzen sind neue Verfahren nötig, u.a. jährliche Weiterbildungsgespräche, arbeitsplatzbasierte Prüfungen und ein eLogbuch (elektronisches Logbuch). Stationäre Mindestzeiten entfallen künftig. Die Weiterbildung kann prinzipiell komplett ambulant erfolgen. Die M-WBO Dermatologie umfasst 14 thematische Blöcke mit differenzierter Beschreibung von kognitiven und Methoden-bzw. Handlungskompetenzen. Die Richtzahlen dermatologischer Zusatzweiterbildungen wurden erheblich in die Zeit der Grundweiterbildung verschoben. Zusatzweiterbildungen können berufsbegleitend erworben werden. Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne (FEWP) sind die konkreten Ausführungsbestimmungen der M-WBO. Sie sind kein Teil der WBO und können angepasst werden. Im Zusammenhang mit diesem neuen Ansatz sind derzeit noch zahlreiche Fragen offen, wie Dokumentation in der Praxis oder Finanzierung. Schlüsselwörter Musterweiterbildungsordnung • Elektronisches Logbuch • Zusatzweiterbildungen • Weiterbildungspläne • Grundweiterbildung Keywords Model further training regulations • Electronic logbook • Additional further training • Further training plans • Basic further training WBO er seine Ausbildung zum Facharzt künftig absolvieren und abschließen möchte.