Zusammenfassung
Einleitung Im Freistaat Sachsen ist seit Jahren ein zunehmender Methamphetamin-(MA-)Konsum zu beobachten. Untersuchungen zum Risiko des MA-Konsums für Schwangerschaft und Geburt liegen aus dem deutschsprachigen Raum bislang nicht vor.
Methoden Es wurden die Behandlungsakten aller betreuten Schwangerschaften und Geburten der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Jahre 2010–2015 mit dokumentiertem MA-Konsum retrospektiv untersucht. 119 Schwangerschaften mit 113 Geburten von 115 Frauen mit MA-Konsum konnten ausgewertet werden. 88 Frauen räumten den Konsum anamnestisch ein, 28 Frauen bestritten ihn, in 3 Fällen lag keine Information in der Akte vor. In 113 Fällen erfolgte ein immunochemischer Drogentest auf MA mit Zustimmung der Frauen, der in 93 Fällen positiv war. Als Vergleichsgruppe dienten die Daten des jährlich erscheinenden Qualitätssicherungsberichts Geburtshilfe des Jahres 2015.
Ergebnisse MA-Konsumentinnen sind signifikant jünger, ohne festen Partner, ohne Berufstätigkeit und mit geringer beruflicher Qualifikation. Die Erstfeststellung der Schwangerschaft erfolgt später und die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen einschließlich Ultraschall ist geringer im Vergleich zur Referenzgruppe. 7 Frauen nahmen gar keine Vorsorgeuntersuchung wahr. Signifikant häufiger bestanden vorzeitige Wehen, eine Zervixinsuffizienz sowie ein Gestationsdiabetes. Während der Schwangerschaft benötigten die MA-Patientinnen signifikant häufiger eine Tokolyse, eine ANS Prophylaxe bzw. einen präpartalen stationären Aufenthalt. Unter der Geburt kam es häufiger einem vorzeitigen Blasensprung sowie zu einem Amnioninfektionssyndrom. Die Rate der intrauterinen Fruchttodesfälle lag mit 3,5% weit über dem Wert der Referenzgruppe (0,35%).
Diskussion Der Konsum von MA führte zu einem signifikant erhöhten Risiko für Mutter und Kind während Schwangerschaft und Geburt im Vergleich zur Normalpopulation (Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburtlichkeit, erhöhte Abortrate, Totgeburt). Ein besonderes Augenmerk ist auf jüngere Schwangere mit verspäteter und unregelmäßiger Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen, ohne festen Partner und ohne berufliche Tätigkeit zu richten.