“…B. handwerkliche Tätigkeiten der betroffenen Hand Hüftgelenk | 10/20 B | Im Gegensatz zu historischen Bemessungsempfehlungen [ 19 – 21 ] stimmen wir Klemm et al. [ 14 , 15 ] zu. Nicht möglich sind: Sitzen auf normalen Stühlen, Arbeiten mit gebücktem Oberkörper, Arbeiten im Knien, Hocken, Fersensitz oder Kriechen, Arbeiten auf Gerüsten oder Geländen mit Hindernissen, ein normales Fahrzeug führen, Fahrradfahren, dauerhaft Stehen ohne Möglichkeit von Steh- oder Gehpausen, alternierend Treppensteigen (nur mit Nachsetzen und erhöhtem Kraftaufwand) |
Kniegelenk | 9/20 B | Die Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit sind etwas geringer als beim versteiften Hüftgelenk. |
…”