Ärztliches Handeln wird heute zunehmend kritisch hinterfragt, was sich auch in der Gesetzgebung niederschlägt, wie etwa bei dem kürzlich verabschiedeten "Patientenrechtegesetz" [1]. Insgesamt sind Arztfehler in der Epilepsie-Behandlung im Vergleich zu anderen Disziplinen aber selten. Wird ein Behandlungsfehler vermutet, emp ehlt es sich, mit der zuständigen Schlichtungsstelle zusammenzuarbeiten, da dadurch häu g gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können. Bei der Aufklärung liegt die objektive Beweislast beim Arzt. 69 Deshalb befragen wir Sie zur Qualität in der medizinischen Fachpresse in den nächsten Wochen zusammen mit Machen Sie mit! Meinung zählt! Ihre Kommunikationsforschung im Gesundheitswesen e.V.W i r s t e h en fü r Q u a l i t ä t .Ko m m u n ik a t io n s fo rs c h u ng im Gesu nd h e it s w e s e n e .V .