“…Die Argumente, die für und wider den Ausschluss sinnloser Leistungen verhandelt wurden, kreisten um Begriffe wie Patientenwohl und Patientendienlichkeit, ärztliche Integrität, Autonomie und Paternalismus sowie die Ziele der Medizin [4,15,20,22,27,28,31,36,37,40,41]. Ob sinnlose Maßnahmen den Geboten guter Medizin widersprechen oder nicht, sollte ausdrücklich unabhängig von Allokationsfragen erwogen und nicht mit bestehenden Rationierungsinteressen vermischt werden.…”